Ahrensburg. Jürgen H. (Name geändert) hat die drei Cannabis-Pflanzen in seinem verwilderten Garten gehegt und gepflegt, er hat sie abgeerntet, er hat Joints aus eigenem Anbau geraucht. Und dann, im vergangenen Dezember, haben Polizisten an der Tür seines Hauses in Heilshoop im äußersten Norden des Kreises geklingelt.

Nun ist Jürgen H. vor dem Ahrensburger Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 18 Euro verurteilt worden.

Er ist ein ruhiger Mann, wirkt zurückhaltend. Und auch ein wenig verwildert. Von Zeit zu Zeit greift sich Jürgen H. in seinen dichten, langen Vollbart und nickt. Durch seine rote Hornbrille beobachtet er den ganzen Prozess hindurch den Richter, nur selten wandert sein Blick fragend zu seinem Anwalt.

Ulf Thiele, der Richter, blickt zunächst noch ein bisschen weiter zurück als in jenen Dezember 2008. Hatte es da nicht schon mal einen nahezu identischen Einsatz im Hause H. gegeben, bei dem sieben Cannabis-Pflanzen sichergestellt worden waren? Im August 2008 hatte H. deshalb schon mal vor einem Richter gestanden.

H. gesteht: Da sein Garten aussehe wie ein Urwald, hätten die Beamten bei ihrem ersten Besuch drei Pflanzen übersehen. "Die habe ich einfach behalten", erklärt er.

Also leistete er die 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ab, zu der er verurteilt worden war - und erntete weiter Rauschmittel für den Eigenbedarf.

Am Nachmittag des 15. Dezember 2008 klingelten Polizisten erneut bei Jürgen H. "Eigentlich ein dummer Zufall", wie Richter Thiele es formuliert. Denn die Beamten wollten gar nicht zu H., sondern wegen einer anderen Strafsache zu einem seiner beiden Mieter. "Durch eine Fehlinformation sind sie schließlich bei mir gelandet und haben mich erwischt", erzählte der arbeitslose Angeklagte ruhig. Er rauchte gerade einen Joint. Jürgen H. übergab der Polizei daraufhin auch noch drei mit Marihuana gefüllte Tüten - 360 Gramm - und zeigte ihnen seine letzten drei Cannabis-Pflanzen.

Der Staatsanwalt fordert 120 Tagessätze à 20 Euro als Strafe, Donald Götz, der Verteidiger des Angeklagten, plädiert auf einen niedrigeren Tagessatz. Sein Mandant habe ein sehr geringes Einkommen.

Für Richter Thiele ist am Ende ausschlaggebend, dass der Angeklagte die Tat gestanden hat. "Er hat durch sein Verhalten den illegalen Markt nicht gefördert; er hat ihn weder beliefert noch finanziert", so Thiele. "Etwas dreist" nennt er allerdings, dass H. seine drei Cannabis-Pflanzen trotz Verurteilung noch in Ruhe abgeerntet habe. Natürlich sei es aber auch "kein Ruhmesblatt für die Beamten, dass sie nicht alle Pflanzen entdeckt hatten", so Thiele.

Anwalt Götz will nun prüfen, ob H. einen Teil der Strafe in gemeinnütziger Arbeit ableisten kann.