Die Chancen stehen schlecht für das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Schützenplatzes. Dem Antrag, der seit Mitte September bei der Kommunalaufsicht des Kreises liegt, wird wohl nicht stattgegeben.

Trittau. Das bestätigt jetzt der Leiter der Behörde, Hermann Harder, auf Nachfrage. "Nach unserer Ansicht ist das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist, weil es in die Bauleitplanung eingreift", sagt Harder. Über Bauleitpläne darf nach der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung nicht abgestimmt werden. Die Frage, ob der Schützenplatz in seiner jetzigen Form erhalten bleibe oder nicht, werde im laufenden Bauleitverfahren geklärt, sagt Harder. Das Bürgerbegehren nehme diesen Punkt vorweg, weil seine Fragestellung genau darauf abzielt.

Noch bis Ende November haben alle Seiten die Möglichkeit, Stellung zu beziehen oder sich anwaltlichen Rat zu holen. Auf die Einschätzung der Kommunalaufsicht werde das jedoch kaum noch Einfluss haben, sagt Hermann Harder. Dass die Antragsteller gegen die endgültige Entscheidung, die Ende des Monats fallen soll, Widerspruch einlegen könnten, sei ihr gutes Recht, sagt der Leiter der Kommunalaufsicht. Aufschiebende Wirkung habe das aber nicht. Harder: "Die Gemeinde kann ihre Pläne weiter verfolgen."

Ende August hatten Axel Schulz, Gerhard Heinze und Jens Hoffmann die Initiative ergriffen, um mit einem Bürgerbegehren die Bebauungspläne auf dem Schützenplatz zu stoppen. Innerhalb von acht Tagen sammelten sie 1204 Unterschriften.