“Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und längst überfällig.“ Mit diesen Worten kommentiert Ingo Loeding, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes in Stormarn, den Auftakt der Verhandlungen in Karlsruhe.

Bargteheide. Nach einer Flut von Klagen hatte das Bundessozialgericht die Festlegung der Hartz-IV-Sätze für Kinder zur höchstrichterlichen Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Für Loeding steht schon lange fest: "Die jetzigen Sätze sind verfassungswidrig."

Nun hofft er, dass die Leistungen für Kinder neu berechnet werden und dann deutlich höher ausfallen. Rund 3500 Kinder in Stormarn, die zurzeit von Sozialgeld leben und akuter Armut betroffen sind, würden von einer Anhebung der Sätze profitieren.

"Hinter den Verhandlungen in Karlsruhe steht letztlich die Frage: Was sind uns die Kinder in diesem Land wert? Und das betrifft alle, keineswegs nur die Kinder von Hartz-Vier-Empfänger", sagt Loeding. Auch Familien aus unteren oder mittleren Lohngruppen könnten die Aufwendungen für die Kinder oft nicht mehr bezahlen. Loeding: "Kinderarmut ist ein grundlegendes Problem in der gesamten Gesellschaft." Bei einer Umfrage des Kinderschutzbundes in Bargteheide hätte sich das bestätigt. Ingo Loeding nennt ein Beispiel: "Allein vom Sommer bis jetzt hat eine Familie 298 Euro für seinen Fünftklässler ausgeben müssen. Bildungskosten sind hoch. Mit den jetzigen Leistungen kommt man nicht aus."

Zwar sei die Zuwendung für Schulkinder gerade von 215 auf 251 Euro erhöht worden. Aber auch das genüge nicht. Für Kinder unter sechs Jahren liegt der Satz weiter bei 215 Euro, für 14- bis 17-Jährige bei 287 Euro. Die Kinder erhalten 60 oder 80 Prozent dessen, was alleinstehende Erwachsene bekommen. Genau dieses Praxis kritisiert der DKSB und fordert stattdessen einen Regelsatz, der sich am altersgerechten Bedarf der Kinder orientiert. Genau das sollte auch das Ergebnis der Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht sein. Loeding: "Der deutsche Caritasverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband halten einen Betrag zwischen 340 und 500 Euro für angemessen."