Es gibt keine Spielstraße

Zum Bericht "36-Millionen-Euro-Projekt: Genossenschaft baut in Glinde"

Während der sehr emotional geführten Diskussion in der Sitzung des Glinder Bauausschusses zum Tagesordnungspunkt " Olande" (Verkehrssicherheit und Schutz der Kinder vor Verkehrsgefährdungen) wurde wieder einmal deutlich, dass falsche Begriffe und fehlerhafte Wortanwendungen des Straßenverkehrsrechtes dann auch zu falschen Erwartungen von Anwohnern führen.

Wenn ständig das Wort "Spielstraße" statt "verkehrsberuhigtem Bereich" von der Verwaltung verwendet wird, dann wird dieses so auch von den Betroffenen verstanden und ebenfalls gesagt und gefordert.

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung schafft ungeahnte Erkenntnisse : Zum Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) steht dort im Text, dass nur ein Zusatzschild (Piktogramm mit einem spielenden Kind mit Ball) es Kindern erlaubt, auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen einer Straße zu spielen. Bei einer solchen Beschilderung ist jeglicher Fahrzeug-Verkehr verboten, dieses Verbot gilt auch für den Anliegerverkehr, es gibt daher nur wenige Straßen in Deutschland mit dieser Beschilderung.

Und was man als Verkehrsteilnehmer in einem verkehrsberuhigtem Bereich, beschildert mit dem Zeichen 325, darf, kann man ebenfalls in der Straßenverkehrsordnung nachlesen. Zu diesem Zeichen sind fünf Punkte aufgezählt, die es zu beachten gilt. Der überwiegende Teil des Straßenzuges Olande in Glinde ist mit Zeichen 325 beschildert. Es gibt dort keine Spielstraße.

Peter Spönemann, Glinde

Bürger müssen viele Einwände schreiben

Zum Leserbrief "Einwände zur Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband versenden"

Die Kommunalaufsicht hat offenbar festgestellt, dass Steuern, Gebühren und Beiträge nicht vermengt und gemeinsam eingezogen werden dürfen. Der Bürger hat seine Beiträge für die Gewässerpflege selber zu entrichten. Ahrensburg zahlte bisher für etwa 6500 "Mitglieder". Nun werden die 6500 fiktiven Mitglieder per Beschluss zu echten Mitgliedern gemacht. Nach Erhalt der Heranziehungsbescheide, die seit 5. Oktober verschickt werden, beginnt erneut eine fünfwöchige Frist, Einwände zu erheben. Die Politik scheint in Bewegung gekommen zu sein. Der Bürger sollte sie durch sehr viele Einwände unterstützen.

Wolfgang König, Ahrensburg

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