Die Gewerbegemeinschaft Trittau (GGT) wird den juristischen Weg beschreiten, um das auf dem Schützenplatz geplante Einkaufszentrum zu verhindern.

Trittau. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht soll prüfen, ob es zulässig ist, das Bauleitverfahren in Gang zu setzen, obwohl ein Bürgerbegehren beantragt war. Gleichzeitig will der GGT-Vorstand ein eigenes Strategiepapier verfassen und zeigen, wie Trittau als Einkaufsstandort an Attraktivität gewinnen kann.

"Unser Ort muss sich entwickeln, aber nicht in die Richtung, die jetzt eingeschlagen ist", sagt Vorstandsmitglied Siegfried Altmann, "wir brauchen keine Filialisten, die es in anderen Gemeinden auch gibt." Warum sollte der Kunde nach Trittau kommen, wenn er das Angebot anderswo ebenso bekommt? Trittau kann nach Ansicht der GGT nur punkten, wenn es sich gegen sein Umfeld eindeutig positioniert und Fachgeschäfte in den Ort holt, die es woanders nicht gibt. "Wir müssen alles daran setzen, inhabergeführte, spezialisierte Geschäfte in unseren Ort zu holen", sagt Siegfried Altmann. "Damit sprechen wir neue Kunden an."

Dass das Einzelhandelsgutachten diese Alternative nicht untersucht hat, ist es nach Meinung der GGT-Mitglieder ein handwerklicher Fehler. Zumal sich die Politiker bei dem Beschluss, mit den Planungen zu beginnen, sich auf dieses Gutachten berufen haben. Von dem zunächst geplanten Gegengutachten hat die GGT vorerst Abstand genommen. Das bleibe eine Option, sagt Siegfried Altmann.