Die Stadt Bargteheide hat gegen einen privaten Grundstückseigentümer ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Gegenstand des Streits sind 20 Quadratmeter.

Bargteheide. Eine kleine Fläche, die für die Stadt aber von erheblicher Bedeutung ist, denn es geht um den Ausbau der Rathausstraße. Der ist zwar schon längst abgeschlossen, aber noch immer gibt es nicht auf voller Länge einen vernünftigen Geh- und Radweg. Auf Höhe der Eisdiele fehlt der Platz dafür - weil der Eigentümer nicht verkaufen will. "Enteignung ist die stärkste Form des Eingriff in privates Eigentum und auch nur das letzte Mittel. Aber hier geht es um die größtmögliche Verkehrssicherheit", sagt Bürgermeister Henning Görtz. Er hofft, dass die Angelegenheit nun geklärt wird.

Seit mehr als drei Jahren verhandelt die Stadt Bargteheide bereits mit dem Eigentümer. Bislang ohne jede Annäherung. Über die Gründe des Privatmanns will sich der Bargteheider Bürgermeister nicht öffentlich äußern. Nur so viel sagt er dazu: "Um Geld geht es nicht. Schließlich kann man bei einem Verkauf von 20 Quadratmetern keine Reichtümer erwerben."

Der Vorgang liegt jetzt bei der Enteignungsbehörde in Kiel. Wie lange das Verfahren dauert, kann der Bürgermeister nicht sagen. "Wir haben damit nicht so viel Erfahrung", sagt Görtz, der aber weiß, dass der Grundeigentümer gegen die Enteignung klagen kann. Und das würde dauern. Götz: "Vor vielen Jahren gab es einen ähnlichen Fall in Bargteheide. Es ging um einen Fußweg. Da wurde die Enteignung durchgezogen."