Sozial abwägen

Zum Bericht "Bargteheide will Hundesteuer erhöhen"

Nun geht es auf die Hundebesitzer los. Nachdem Milliarden aus dem Landeshaushalt zur Rettung maroder Banken ausgegeben wurden, die dann noch mit einem Teil des Geldes der Steuerzahler Bleibeprämien ausgelobt haben, soll nun auf kommunaler Ebene der Steuerzahler für die Folgen der globalen Finanzkrise herhalten. Der Bürgermeister hat zu Recht auf Vorgaben der Landesregierung hingewiesen. Jede Gelegenheit (Beispiel: höhere Gebühren für Betreute Grundschule, Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bis zum zulässigen Höchstsatz von 90 Prozent der Aufwendungen) soll genutzt werden, um Einnahmen zu generieren.

Nach den von der Landesregierung festgelegten Richtwerten soll die Hundesteuer mindestens 90 Euro, ab 2011 mindestens 100 Euro betragen. Es ist jedoch keineswegs gefordert, dass für weitere Vierbeiner gestaffelt eine noch höhere Jahressteuer zu erheben ist. Unschädlich wäre nach diesem Erlass sogar eine Steuer ausschließlich für den ersten Hund (wie etwa in Lübeck) oder ein einheitlicher Betrag für jeden Hund (Beispiel Hamburg). Bei der Festsetzung einer höheren Hundesteuer sollten die Ausschüsse auch soziale Erwägungen nicht unberücksichtigt lassen. Hundebesitzer gehören oftmals nicht zu der betuchteren Bevölkerungsschicht. Denken Sie nur an die Rentnerin, die sich das Hundefutter und den Tierarzt vom Munde abspart. Oder die Hundehalter, die Tierheimhunde aufgenommen haben, deren Unterbringungskosten ansonsten jedenfalls zum Teil durch die Kommunen getragen würden.

Hans-Uwe Grüger, Bargteheide

Mit Tunnelblick

Zum Bericht "Zwangstest für Rohre: Bürger gewinnen Zeit"

Das Landwirtschaftsministerium in Kiel beunruhigt alle Grundeigentümer mit der Forderung, es müssten aufgrund der DIN 1986 sämtliche Schmutzwasserleitungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers für jeweils etwa 400 Euro durch Kanalfernaugen vorsorglich auf Mängel hin untersucht werden. Weiß das Ministerium, dass diese DIN lediglich eine mit Tunnelblick zustande gekommene über 20 Jahre alte Meinungsäußerung längst pensionierter Schmalspurexperten ist - bar jeden Blickes auf das, was sich mit Jauche, Gülle, Stallmist seit Tausenden von Jahren im Lande tut - nämlich Düngung? Häusliche Abwässer täten das auch. Allerdings: Für kontaminierte gewerbliche und industrielle Abwässersysteme müssen strengere Maßstäbe gelten. Häusliche Abwasserleitungen dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sie von der Bauaufsicht abgenommen wurden. Kaputte Leitungen gibt es daher sehr selten.

Ein defektes Rohr im Boden verschmutzt ihn nicht, sondern entwässert ihn - die heutige Grundwasserbeimengung im hiesigen Klärwerk von zehn Prozent gilt als unproblematisch. Falls Leitungen in trockenem Boden durch äußere Einflüsse Rohrbruch oder Höhe- beziehungsweise Seitenversatz aufweisen sollten, wird das Kanalfernauge Fehler lokalisieren helfen. Daraus eine landesweite Generaluntersuchung ohne konkreten Anlass im Einzelfall zu machen, macht nachdenklich und die Veranlasserin unglaubwürdig. Offenbar ist in Kiel unbekannt, dass ein kaputtes und daher alsbald verstopftes oder verwurzeltes Abflussrohr zum Überlaufen des WC-Beckens führt.

Günther Lange, Ahrensburg

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