“Berechnung müsste berücksichtigen, wer welchen Anteil an der Abnutzung der Straße hat“, findet Kläger Knut Grote.

Glinde. Im Frühjahr 2006 wurde der 1965 gebaute Sandweg in Glinde erneuert, zweieinhalb Jahre später flatterten den Anwohnern Rechnungen ins Haus. Sie sollen - einer Satzung der Stadt entsprechend - etwa die Hälfte der Kosten zahlen. Doch einige von ihnen klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beiträge. 63 Anwohner haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie sagen, die Beiträge seien rechtswidrig und zudem viel zu hoch bemessen.

"Ausbaubeiträge sind nur gerechtfertigt, wenn die Anwohner einen konkreten Vorteil aus der Erneuerung der Straße ziehen", sagt Anwohner Knut Grote. So ein Vorteil besteht seiner Ansicht nach jedoch nur beim erstmaligen Bau der Straße, der den Grundstückswert steigere. "Wenn die Straße nach Jahren erneuert wird, gibt es keinen besonderen Vorteil für Grundstückseigentümer", meint er.

Knut Grote hat deshalb seine Nachbarn mobilisiert, sich gegen die Beiträge zu wehren. Sie alle haben zwischen 2000 und 5000 Euro bezahlt. Sechs Großzahler, darunter Wohnblocks, eine Autowerkstatt und eine Tankstelle, hätten bis zu 30 000 Euro bezahlt. Ein Meter Straßenbau hat nach Grotes Berechnungen somit 1330 Euro gekostet.

"Niemand von uns kannte diese Satzung. Da werden Rücklagen für die Rente gestohlen", schimpft er. Die Satzung verstößt seiner Meinung nach gegen das Grundgesetz, unter anderem, weil Anwohner und weitere Nutzer der Straße nicht gleich behandelt werden. "Es müsste berücksichtigt werden, wer welchen Anteil an der Abnutzung der Straße hat", sagt er und berichtet, was eine Zählung der Anwohner ergeben hat: Während die 111 Sandweg-Bewohner jeden Tag 120-mal durch die Straße führen, gebe es täglich 1700 Fremddurchfahrten. Diese Fahrzeuge erreichen über den Sandweg die Möllner Landstraße oder fahren eine Grundschule, einen Friedhof, einen Kindergarten oder eine Kirche an. Zudem fährt ein Linienbus durch die Straße. "Die Abnutzung durch diese Fahrzeuge ist enorm."

Ein Lkw schädige die Straße beispielsweise so stark wie 60 000 Pkw, ein Bus käme sogar auf 100 000 normale Autos. "Die Zerstörungskraft der Anlieger liegt somit bei 0,014 Prozent", rechnet Grote vor. Dabei sei ein Großfahrzeug mit 20 000 Pkw-Durchfahrten gleichgestellt. "Aber wir sollen 50 Prozent zahlen." Die Interessengemeinschaft hat deshalb ihre Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ähnliche Klagen seien bereits erfolgreich gelaufen, sagt Rechtsanwalt Dierk Portykus, der die Interessengemeinschaft vertritt. "Wenn wir gewinnen, könnte das Urteil als Vorlage für weitere Klagen dienen."

Die Stadtverwaltung sieht der Klage gelassen entgegen. "Wir handeln nach einer gültigen Satzung, die 2005 nach einem Landesmuster erarbeitet worden ist", sagt Sachgebietsleiter Heiko Koller. Er geht davon aus, dass es rechtens ist, den Anwohnern 40 Prozent der Kosten für die Straßen- und 60 Prozent für die Gehwegerneuerung in Rechnung zu stellen.

"Der Sandweg ist eine sogenannte Innerortsstraße, die Anliegerstraßen und Durchgangsstraßen verbindet", erklärt er. Nach diesen Straßentypen würden die Beitragssätze berechnet. "Die Verkehrsbewegung wird nicht berücksichtigt." Der Vorteil für die Anwohner bestehe darin, dass die Straße eben nun wieder wie neu sei.