Der Streit um den Schnitt der Linden an der Großen Straße schien eigentlich endgültig vom Tisch zu sein. Mit der Lösung, dass die Ahrensburger bei einem Bürgerentscheid am 27. September über den Baumschnitt abstimmen, zeigten sich alle Beteiligten zufrieden.

Ahrensburg. Die Politiker stimmten mit nur einer Gegenstimme für den Bürgerentscheid und die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens - Jorana Faerber, Georgia Wahl und Christa Werner - zogen ihre Klage gegen das Innenministerium vor dem Verwaltungsgericht zurück. Doch nun muss sich das Verwaltungsgericht Schleswig erneut mit dem Thema beschäftigen. Anne Frey, ehemaliges Vorstandsmitglied des Vereins "Bürger für Ahrensburg", bestätigte der Stormarn-Ausgabe des Abendblattes, dass sie einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt hat.

"Ich musste schnell handeln, bevor die Info-Flyer in Druck gehen", sagt Frey. "Denn der Bürgerentscheid ist nicht sinnvoll und sollte fallen gelassen werden." Die ursprüngliche Fragestellung des Bürgerbegehrens sei durch die neue Formulierung bis zur Unkenntlichkeit verfälscht worden. Geeinigt hatten sich Verwaltung und die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens auf die Frage "Sollen die Linden in der Großen Straße anstelle von Kastenformschnitten durch Kronenbegrenzungsschnitte in ihrem natürlichen Erscheinungsbild erhalten und gepflegt werden?". "Diese Formulierung ist unverständlich und irreführend", sagt Frey. Und: "Die Bürger sollen eine Entscheidung treffen, die in beiden Fällen gegen das Gesetz verstößt. Das kann man ihnen nicht zumuten." Denn sowohl der Kasten- als auch der Kronenbegrenzungsschnitt seien laut Baumschutzsatzung verboten. "Nach dem Gesetz ist nur ein normaler Pflege- und Erhaltungsschnitt zulässig." Deshalb habe sie nun das Verwaltungsgericht gebeten, die Angelegenheit zu prüfen. "Zudem greift auch das Landesnaturschutzgesetz." Denn bei der Großen Straße handele sich um eine Allee, auch wenn die Stadt das bestreite.

Ahrensburgs Bürgermeisterin Ursula Pepper räumt dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung keine Chancen ein. "Wir gehen davon aus, dass es bei dem Bürgerentscheid bleibt", sagt die Verwaltungschefin. Es gebe kein Bürgerbegehren, das umgesetzt werde, sondern die Stadtverordneten hätten beschlossen, dass es einen Bürgerentscheid gebe. Pepper sagt: "Ich sehe keinen Grund, diesen Beschluss aufheben zu lassen."