Für Hauswasseranschlüsse kann der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent berechnet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Ahrensburg. Da von 2000 bis 2008 auch die Hamburger Wasserwerke (HWW), jetzt unter dem Dach von Hamburg Wasser, 16 beziehungsweise 19 Prozent berechnet haben, können sich Stormarner Grundeigentümer nun die Differenz erstatten lassen.

Der ermäßigte Steuersatz gilt aber nur, wenn der Anschluss von dem kommunalen Versorgungsunternehmen, also Hamburg Wasser, gelegt und abgerechnet wird. Dann wird die Anschlusslegung als eine Nebenleistung zur Wasserlieferung ermäßigt besteuert. Wer dagegen, etwa beim Neubau eines Hauses, eine private Klempnerfirma damit beauftragt hat, muss weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Hamburg Wasser erstattet seinen Kunden auf Basis einer Kulanzregelung die Differenz für Anschlüsse, die seit dem 11. August 2000 gelegt worden sind. Der Antrag auf Rückerstattung kann an folgende Adresse geschickt werden: Hamburger Wasserwerke GmbH, Buchhaltung, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg. Dem Schreiben sollte eine Kopie der alten Rechnung beigelegt werden. Auch die Bankverbindung sollte angegeben werden.