Bei der DAK versicherte Selbstständige Stormarner müssen ab dem 1. August ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall neu regeln. Die Betroffenen können wählen, ob sie zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln oder einen Wahltarif abschließen. Wer nichts unternimmt, verliert seinen bisherigen Krankengeld-Anspruch und hat im Krankheitsfall keine Absicherung, weil die alten Verträge am 31. Juli enden.