Stormarns Grüne weisen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hin, das der bislang restriktiven Praxis der Behörden bei der Genehmigung von Biogas-Anlagen eine Absage erteilt hat (Az: 7 C 6.08). Die Richter seien zu der Einschätzung gelangt, dass Biogasanlagen im landwirtschaftlichen Außenbebereich immer genehmigt werden müssen, sofern dem keine öffentlichen Belange entgegenstünden. Folglich sei der Antragssteller nicht auf einen Bebauungsplan angewiesen und somit bei Entscheidungen weitestgehend unabhängig. Bislang haben viele Behörden Biogasanlagen nur genehmigt, wenn der Inhaber des Landwirtschaftsbetriebes auch der Betreiber der Anlage ist. "Damit erweitern sich die Möglichkeiten, in regenerative Energien zu investieren, selbst wenn man kein Landwirt ist", sagt Stormarns Grünen-Kreisgeschäftsführer Hartmut Jokisch.