Der Hinweis kam unmittelbar vor der Ammersbeker Bürgermeisterwahl: Die Staatsanwaltschaft ermittele gegen den von der CDU unterstützten Kandidaten wegen Kindesmissbrauchs.

Schnell wurden Vorwürfe in der Gemeinde laut, dass die Nachricht gezielt zu dem Zeitpunkt verbreitet worden sei, um den Bewerber zu schädigen. Worte wie "Einflussnahme auf den Wahlausgang" und "Vorverurteilung" machten die Runde. Mit dem Richterspruch gegen Alexander K. ist jetzt klar: Die Anschuldigungen waren ganz und gar nicht aus der Luft gegriffen. Die Nachricht hat womöglich das Wahlergebnis beeinflusst. Sie zu unterdrücken, hätte es aber ebenso getan - nur eben andersherum. Und Ammersbek hätte jetzt vielleicht ein großes Problem: einen vorbestraften Bürgermeister. Eines steht bei alledem außer Frage: Urteilen können nur Richter.