Sie sind schön, aber auch gefährlich: Himmelslaternen sind seit rund zwei Jahren der Renner auf Sommerpartys und Hochzeiten. Mit guten Wünschen beschriftet, steigen sie romantisch leuchtend in den Nachthimmel empor.

Dort brennen sie - abhängig von der Größe der Laterne - fünf bis 20 Minuten lang und falle dann wieder zurück auf die Erde. Dabei können sie zu gefährlichen Brandsätzen werden, wie ein aktueller Fall in Eutin kürzlich zeigte. Eine auf einer Familienfeier gezündete Laterne flog über die Eutiner Altstadt hinweg und landete schließlich in einem Garten. Dort setzte sie einen Baum, eine Hecke und einen Komposthaufen in Brand. Damit so etwas nicht wieder passiert, sollen die leuchtenden Flugkörper ab Herbst in Schleswig-Holstein verboten werden. "Das Innenministerium arbeitet derzeit an einer entsprechenden Verordnung, die voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird", sagt Ministeriumsmitarbeiter Ove Rahlf, "noch vor der Sommerpause soll ein Entwurf an die kommunalen Landesverbände, den Landesfeuerwehrverband und die Versicherungen zur Stellungnahme geschickt werden." Die kommunalen Ordnungsbehörden haben schon jetzt die Möglichkeit, die Laternen zu verbieten. Doch in Stormarn ist kein Verbot geplant - bisher: "Für den Bereich des Kreises sind keine Fälle, bei denen durch das Aufsteigen von Himmelslaternen ein Brand eingetreten ist, bekannt", sagt Jörg Reimann, Verwaltungsfachleiter des Kreises. Die örtlichen Ordnungsbehörden könnten das Aufsteigen aber in Einzelfällen untersagen. "In der Nähe von Flughäfen zum Beispiel sind die Laternen verboten. Die Ordnungsbeamten raten auch eindringlich davon ab, Laternen im Umkreis brandgefährdeter Objekte wie reetgedeckter Häuser steigen zu lassen."

Generell besteht keine Pflicht, sich eine Genehmigung für Himmelslaternen beim Ordnungsamt zu besorgen. Doch selbst mit einer offiziellen Erlaubnis ist derjenige, der die Flugkörper steigen lässt, verantwortlich für eventuelle Schäden. "Es ist rechtlich unzutreffend, dass die Nutzer der Fluglaternen sich durch einen Antrag bei den örtlichen Ordnungsbehörden vor möglichen Haftungen und Verpflichtungen des Ordnungsrechts schützen können", heißt es in einer Erklärung des Städteverbands Schleswig-Holstein.

Ob ein Verbot wirklich nötig ist, ist umstritten. "Es ist wahr, dass die Laternen gegebenenfalls zu einer Zündquelle von Flächenbränden werden können", sagt Kreiswehrführer Gerd Riemann, "wenn allerdings jeder verantwortungsbewusst damit umginge, wäre das weniger ein Problem. Nach einer langen Trockenphase ist es leichtsinnig, Brennkörper steigen zu lassen. Es gibt aber auch Situationen, wo Bedenken überflüssig sind, und man sich fragt: Muss wirklich alles verboten werden?"

In manchen Bundesländern ist die Diskussion längst beendet. Niedersachsen und Bayern haben die Fluglaternen bereits verboten. Und in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln droht Unfall-Verursachern sogar Geldstrafe bis zu 50 000 Euro.