Bei der Europawahl wählen die europäischen Bürger ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament. Die Abgeordneten vertreten somit die Wähler-Interessen bei der EU. Das Europäische Parlament wurde 1957 geschaffen, hat seinen Sitz in Straßburg und ist die größte internationale Volksvertretung der Welt. Seit 1979 wählen die Bürger der EU das Europäische Parlament direkt in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen für eine jeweils fünfjährige Amtszeit. Heute besteht es aus 785 Abgeordneten, davon 99 aus Deutschland. Das Europäische Parlament hat vor allem fünf Aufgaben: Es wirkt an der Gesetzgebung mit, entscheidet mit über die Finanzen der EU, kontrolliert die EU-Kommission und ist an der Auswahl des EU-Kommissionspräsidenten beteiligt. Außerdem regt es politische Debatten, zum Beispiel zum Klimaschutz oder zur Bewältigung internationaler Krisen an. Die Abgeordneten arbeiten in länderübergreifenden Fraktionen zusammen. Sie beraten alle Gesetzesvorschläge der EU-Kommission und können Änderungen einbringen. (let)