Alte Dame starb einsam in Hamburger Klinik. Betreuungsverein Stormarn hilft bei der Vorsorge, damit sich so etwas nicht wiederholt.

Ahrensburg

Knapp zwei Monate nach ihrem Tod hat Gertrud Peemöller ihre letzte Ruhe noch nicht gefunden. Die Ahrensburgerin war am 17. März in einem Hamburger Krankenhaus gestorben und danach in einem Wirrwarr an Zuständigkeiten verschwunden (wir berichteten). Doch wie können sich Menschen davor schützen, dass ihnen nach dem Tod Ähnliches passiert? Man sollte sich rechtzeitig um diese Frage kümmern, sagt Reinhard Onas vom Betreuungsverein Stormarn, der kostenlos über alle Details informiert.

Onas: "Es gibt auch die Möglichkeit, schon zu Lebezeiten zu einem Bestatter zu gehen, alle Unterlagen abzugeben, zu bezahlen und seine Wünsche für die Art der Beerdigung zu hinterlegen." Immer mehr Menschen würden das so machen. Onas: "So lässt sich ein Fall wie der von Gertrud Peemöller ausschließen."

Der Leichnam der im Alter von 86 Jahren gestorbenen Ahrensburgerin liegt noch immer in einem Kühlraum auf dem Öjendorfer Friedhof. Dass Gertrud Peemöller eine Betreuerin hatte, half ihr nicht. "Die Betreuung endet mit dem Todestag. So ist es vom Gesetzgeber vorgegeben", sagt Reinhard Onas, der seit 1993 Geschäftsführer des Betreuungsvereins ist. Etwas für den Verstorbenen zu ordnen, zu klären oder Papiere weiterzugeben, gehört nicht zu den Betreueraufgaben. Onas: "Das können nur die Erben tun oder Privatpersonen, die eine entsprechende Vollmacht haben." Diese Regelung solle das private Recht vor öffentlichen Eingriffen schützen.

Onas: "Auf jeden Fall müssen die Unterlagen den zuständigen Behörden ausgehändigt werden. Warum das im Fall Peemöller nicht erfolgt ist, kann ich mir nicht erklären." Wo genau das Problem war, ist bis heute nicht geklärt. Fakt ist, dass sich inzwischen ein Hamburger Bestatter die beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde von Gertrud Peemöller aus dem Ahrensburger Rathaus abgeholt hat, damit endlich die Sterbeurkunde ausgestellt, das Testament eröffnet und die Frau beerdigt werden kann. Nach Auskunft von Lutz Rehkopf, dem Sprecher der Hamburger Friedhöfe, kann bis zur Beisetzung noch einige zeit vergehen.

Müsste nicht das Betreuungsrecht geändert werden, um die Zuständigkeiten klarer zu regeln? "Natürlich könnte man über Zusatzregelungen für die Nachsorge nach dem Tod der betreuten Person nachdenken. Aber letztlich ist der Betreuer nicht für die Bestattung zuständig, die ja schließlich auch etwas kostet. Das ist Pflicht und Recht der Erben", sagt Reinhard Onas. Wäre Gertrud Peemöller nicht in Hamburg, sondern in Ahrensburg gestorben, wäre es möglicherweise nicht so weit gekommen: "Das Problem der Zuständigkeiten verstärkt sich an der Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein."