Die Stadt Reinbek weist auf das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Stadt Reinbek hin. Am Mittwoch, 31. Dezember, und am Donnerstag, 1. Januar, ist es nicht erlaubt, Raketen, Hochfeuerwerk, Römische Lichter sowie damit vergleichbaren Feuerwerkskörper anzuzünden. Das Verbot gilt im Umkreis von 180 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime, Reet- und Fachwerkhäuser. Im Umkreis von 50 Metern diese Gebäude dürfen keine handgeworfene Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Kanonenschläge und damit vergleichbar Feuerwerkskörper gezündet werden.