Eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und maximal zehn Jahren steht auf Brandstiftung, etwa, wenn ein Warenlager angezündet wurde.

Schwere Brandstiftung begeht, wer Menschen in Gefahr bringt, etwa ein Gebäude anzündet, in dem Menschen leben. Solche Taten werden mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Dies regeln die Paragrafen 306 und 306a des Strafgesetzbuches.

Sind die Täter jünger als 21 Jahre, kann das Jugendstrafrecht angewendet werden. Dann droht den Tätern eine Strafe von maximal fünf Jahren. Kinder bis 14 Jahre sind nicht strafmündig.