Laut Gesetz macht sich jemand strafbar, der infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (§ 315c StGB).

Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, sodass bei einem Unfall der Kaskoversicherungsschutz erlischt. Es drohen ein Fahrverbot, Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe, wenn jemand bei einem Unfall schwer oder tödlich verletzt wird.

Der ADAC bietet für ältere Fahrer, die ihre Fahrtauglichkeit testen möchten einen Fahr-Fitness-Check an. Nach einer Vorbesprechung fahren Senioren 45 Minuten mit einem Fahrlehrer. Es folgt eine Auswertung und der Lehrer gibt Tipps für künftige Fahrten. (www.adac.de/fahrfitnesscheck)

Die Verkehrswacht bietet ebenfalls ein ähnliches Programm für Senioren an. Weitere Informationen unter www.lvw-sh.de.