Die Stadt Reinfeld wird Schilder, die für eingeschränktes Halteverbot stehen, in Zukunft durch solche ersetzen, die eine Parkraumbewirtschaftungszone kennzeichnen. So soll für mehr Klarheit im Straßenverkehr gesorgt werden. Innerhalb dieser Zonen dürfen Fahrzeuge nur mit Parkscheibe oder Parkschein abgestellt werden. Zu welchen Zeiten das nötig ist, ist an Zusatzzeichen erkennbar. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken erlaubt. Davon ausgenommen sind Orte, an denen das Halten und Parken gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Bei den neuen Schildern handelt es sich um die Verkehrszeichen 314.1 und 314.2, die Beginn und Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone markieren.