Die Stadt Reinbek bittet alle Grundstückseigentümer, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern nachzukommen, weil sonst überhängende Pflanzen die Sicht der Verkehrsteilnehmer einschränken. Bäume und Sträucher auf Privatgrundstücken dürfen nicht auf die öffentlichen Gehwege ragen. Über Fahrbahnen müssen generell 4,50 Meter frei bleiben, über öffentlichen Gehwegen 2,50 Meter.
(hpvr)