Die Richtlinie für polizeiliche und kommunale Geschwindigkeitsüberwachung des Landes Schleswig-Holstein regelt, wann feste Blitzer aufgestellt werden dürfen.

Nur Kommunen können die Anlagen betreiben. Ferner sieht die Richtlinie vor, dass feste Blitzer ausschließlich an Unfallschwerpunkten sowie an Straßen stehen, die aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahr darstellen.

Kuppen, Einmündungen und gefährliche Streckenführungen werden dabei als Beispiel aufgelistet.

Die Landespolizei kann feste Blitzanlagen nur in Ausnahmefällen an Unfallschwerpunkten aufstellen lassen, beispielsweise wenn durch Umbauten die Verkehrssituation nicht entschärft werden kann.

Wer die Eltern von Sarah in ihrem Bestreben unterstützen und für einen sicheren Schulweg spenden möchte, kann Geld auf das Konto von Ollrogge-Kleinert Bestattungen mit dem Verwendungszweck „Sarah“ überweisen: Kontonummer 1040217901 bei der Hamburger Sparkasse (BLZ 20050550).