Ahrensburg. Kommt es wegen der Schlossstiftung zu einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Ahrensburg und dem Land Schleswig-Holstein? Nachdem das Innenministerium den Posten von 100.000 Euro im aktuellen Haushalt der Stadt für die Zustiftung gestrichen hat, hat die Verwaltung Widerspruch eingelegt (wir berichteten). In Kürze will sich Bürgermeister Michael Sarach mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Kieler Innenministerium treffen.

Streitpunkt ist die unterschiedliche Rechtsauffassung über die geplante Zustiftung der Stadt. Das Innenministerium verbietet einer Kommune Zustiftungen, sofern sie nicht mindestens drei Jahre in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Grundlage der Entscheidung aus Kiel ist ein entsprechender Passus in der aktuellen Gemeindeordnung. Der ist allerdings jünger als der Vertrag, den die Stadt mit der Sparkassenstiftung rechtskräftig geschlossen hat. So argumentiert Bürgermeister Michael Sarach.

2008 hatten sich die Vertragspartner geeinigt, bis 2018 je 500.000Euro zum Stiftungskapital hinzuzufügen. Bisher hat die Stadt 100.000 Euro zugestiftet. Der Kapitalstock beträgt 1.367.600 Euro.