Private und freie Theater in Schleswig Holstein haben noch bis Dienstag, 1. Oktober, die Möglichkeit, sich um eine institutionelle Förderung des Landes für die Jahre 2015 bis 2018 zu bewerben. Im Landeszuschuss sind eine Basisförderung für jährliche Neuinszenierungen sowie eine leistungsbezogene Förderung nach Besucher- oder Aufführungszahlen. Professionelle Theater mit sozialversicherten Ensemblemitgliedern, die von Kommunen angemessen gefördert werden, können sich beim Landes bewerben. Jährlich stehen dafür 210.00Euro bereit. Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, Referat II 44, Postfach 71 45, 24171 Kiel, nimmt die Bewerbungen inklusive des künstlerischen Konzeptes für den Zeitraum entgegen.