Seit dem 1. August gilt in Schleswig-Holstein ein neues Tariftreuegesetz. Es verpflichtet Auftragnehmer, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen haben, ihre Mitarbeiter nach dem Lohn- und Tarifvertrag ihrer jeweiligen Branche zu bezahlen.

Das Gesetz sieht auch einen Mindestlohn vor, der bei 9,18 Euro brutto pro Stunde liegt.

Der Mindestlohn muss auch an diejenigen Arbeitnehmer gezahlt werden, die bei Subunternehmen angestellt sind und nicht beim Gewinner der Ausschreibung. Es ist der höchste Mindestlohn dieser Art im gesamten Bundesgebiet.

Der Auftraggeber kann verlangen, dass bei der Ausführung des Auftrages, Bestimmungen zum Umweltschutz, Energieeffizienz, Gleichstellung, Integration und Ausbildungsförderung eingehalten werden.

Das Tariftreuegesetz greift nur bei Ausschreibungen ab 15.000 Euro.