Umweltministers gibt Este-Stadt Rechtssicherheit. Frage der Finanzierung bleibt aber ungeklärt

Buxtehude. Die Stadt Buxtehude darf in Eigenregie Deiche zum Schutz der Innenstadt vor Hochwasser bauen. Das ist das Ergebnis eines Schreibens von Niedersachsens Umweltminister Stefan Birkner (FDP) an Buxtehudes Bürgermeister Jürgen Badur.

Badur hatte im Januar einen neunseitigen Brief an die Niedersächsische Staatskanzlei in Hannover geschickt, um rechtliche Sicherheit hinsichtlich des Deichbaus zu erhalten, bevor die Stadt Geld für angedachte Hochwasserschutzmaßnahmen in die Hand nimmt. Eine Antwort auf die rechtlichen Fragen hat die Stadtverwaltung erhalten, jedoch nicht konkrete Aussagen hinsichtlich der Finanzierung. Badur hatte in seinem Schreiben eine 100-prozentige Übernahme der Kosten durch das Landes gefordert, auch weil die Kosten für die Stadt zu hoch seien.

Ob das Land sich an den Kosten beteiligen würde, diesen Aspekt ließ Birkner in seinem Schreiben weitgehend unbeantwortet. Er verwies auf den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Mit diesem sollte die Stadt etwaige Deichbauplanungen im Detail besprechen, auch hinsichtlich der Finanzierung. Der von der Stadt eingebrachte Aspekt, dass geklärt werden müsse, welche Überschwemmungsgebiete als überwiegend tidebeeinflusst im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes anzusehen seien, sei dabei nicht von Belang.

Laut Baugesetzbuch hätten die Gemeinden, so Birkner, im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen "ausreichenden Hochwasserschutz für besiedelte Flächen zu gewährleisten". Die Zuständigkeit für den örtlichen Hochwasserschutz liege daher auch primär bei den Gemeinden.

Hinsichtlich dieser "grundsätzlichen Zuständigkeit der Gemeinde" macht es laut der Landesregierung auch keinen Unterschied, ob das Hochwasserereignis, für das die Kommunen Vorsorgemaßnahmen treffen, auf Tideeinflüsse zurückzuführen ist oder nicht.

Bei Schutzmaßnahmen, die eine Verbesserung des Küstenschutzes zum Ziel hätten, würde das Land laut den derzeitigen Regelungen die Kosten übernehmen. Doch "weder dies noch die (finanzielle) Mitwirkung des Bundes entfaltet jedoch eine Sperrwirkung gegenüber den Kommunen mit der Folge, dass entsprechende Maßnahmen von ihr nicht mehr freiwillig wahrgenommen werden dürften", so Birkner.

Hinsichtlich der Rolle des für Buxtehude zuständigen Deichverbandes II. Meile sei die Sachlage klar definiert. Der Deichverband könne zwar in seinem Zuständigkeitsbereich nach Bedarf neue Deiche bauen, "dazu ist er aber nicht verpflichtet". Gegebenenfalls sei er jedoch nach Maßgabe des Niedersächsischen Deichgesetzes verpflichtet, einen neuen Deich zu übernehmen.

Birkner erklärte, dass er hoffe, "dass die Planungen für die Küstenschutzmaßnahme in Buxtehude im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Buxtehudes zügig weiter vorangetrieben werden". Dies seien, so der Umweltminister, "alle Akteure den Bürgerinnen und Bürgern Buxtehudes schuldig", unabhängig von den aufgeworfenen Rechtsfragen.