Buxtehude. Buxtehude wird nach derzeitiger Planung den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Jahr 2013 mehr als erfüllen können. 2009 hatte die Buxtehuder Jugendhilfeplanung festgelegt, die Betreuung nicht nur innerstädtisch, sondern auch flächendeckend gewährleisten zu wollen.

Andreas Lange-Reichardt, Leiterin des Jugendamtes, sagt: "Zurzeit haben wir im Bereich Krippe und Tagespflege sogar einen Betreuungsgrad von 39 Prozent. Trotzdem fragen wir jetzt noch mal in den Einrichtungen, wie die Wartelisten abgearbeitet werden können."

Um das Abfragen der Wartelisten künftig schlanker zu gestalten, arbeitet die Verwaltung derzeit an einer Datensammlung. Das ist die Antwort auf eine gemeinsame Anfrage der Buxtehuder Bürger-Gemeinschaft (BBG) und der Freien Wählergemeinschaft Buxtehude (FWG) an die Stadtverwaltung.

BBG und FWG weisen in ihrer Anfrage darauf hin, dass "der Rechtsanspruch auf staatliche Kinderbetreuung ab März 2013 in einigen Kommunen nur auf dem Klageweg durchsetzbar sein wird und die Etats der Städte erheblich belasten." Umso wichtiger sei es, dass die Stadt Buxtehude bereits im Vorwege kläre, ob und wie sie den künftigen Rechtsanspruch erfüllen werde. Andernfalls müsse die zuständige Fachabteilung nachbessern.