Gericht erklärte Klausel in EWE-Verträgen für unwirksam - Heizkosten lassen sich generell durch richtiges Wärmen und Lüften sparen

Stade/Harburg. Die knapp 8000 Gaskunden des Versorgers EWE Energie in den Landkreisen Harburg und Stade können sich noch bis morgen einen Teil ihrer Heizkosten erstatten lassen. Dabei geht es um Verbräuche zwischen dem 1. April 2008 und dem 30. Juni 2009. Anspruch auf eine Rückerstattung von bisher durchschnittlich 519,48 Euro haben nach Unternehmensangaben zum einen Haushalte und Firmen, die einen Vertrag für die "EWE Erdgas"-Tarife Classic, Business, Online beziehungsweise "Bio 10" abgeschlossen haben. Zum anderen betrifft das Angebot Kunden, die ihren Gasvertrag mit Strombezug und Telefonanschluss des Oldenburger Versorgers kombiniert haben.

Hintergrund der Rückzahlung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Demnach war eine Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens unwirksam. Somit gibt es für die betroffenen Kunden nun die Differenz zwischen den Preisen vor der unwirksamen Anhebung und den wirklich bezahlten Beträgen. Das Geld wird mit einer vorherigen Sonderzahlung verrechnet und den Gasbeziehern gutgeschrieben. Im Gegenzug verzichten die Kunden auf weitere Rückforderungen.

Die Kosten für das Heizen mit Erdgas sind nach Angaben der gemeinnützigen co2online GmbH seit 2005 um 18 Prozent gestiegen. Das Beheizen einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit Erdgas kostete vor sechs Jahren noch durchschnittlich 685 Euro. Im vorigen Jahr zahlten die gleichen Haushalte bereits 805 Euro, berichtet co2online, die eine Auswertung bundesweiter Heizspiegel veröffentlicht hat.

Auf die gestiegenen Heizkostenabrechnungen will die Mehrheit der Deutschen laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa reagieren: 57 Prozent der Befragten planen, nur noch diejenigen Räume zu erwärmen, in denen sie sich hauptsächlich aufhalten.

Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen Mietern, von denen zwei Drittel ihre Heizkosten auf diese Art senken wollen, und Eigenheimbesitzern, von denen das nur knapp jeder Zweite angab. Zehn Prozent der Bevölkerung versuchen der Umfrage zufolge, ihre Energiekosten zu senken, indem sie weniger lüften. Beide Sparideen können die Besitzer der Wohnungen teuer zu stehen kommen. "Es können sich Schimmelpilze bilden, wenn die Temperatur unter 16 Grad sinkt und Feuchtigkeit kondensiert", sagt Peter Schmiedel. Der Rechtsanwalt aus Maschen ist Vorsitzender des Vereins Haus & Grund Seevetal, der sich für Belange von Immobilienbesitzern einsetzt.

"Auch ungenutzte Räume müssen von Zeit zu Zeit beheizt werden", empfiehlt Schmiedel. Um Schimmel zu vermeiden, rät er außerdem dazu, kurz und heftig für Durchzug zu sorgen: "Nach allenfalls zehn Minuten Stoßlüften ersetzt trockene Frischluft die verbrauchte feuchte Raumluft", sagt Schmiedel. "Ständig gekippte Fenster erhöhen den Energieverbrauch und die Heizkosten drastisch."