Wichtige Aussagen des Herbstprinz-Kochs Marc Kevin W. könnten Bewegung in den Prozess bringen

Stade/Jork. Mit vielen Unterbrechungen und wenigen Ergebnissen ging der letzte Prozesstag im Jahr 2011 um den versuchten Mord am Gastronomen Andreas S., gestern zu Ende. Der Lebensgefährte von Sandra T., der Wirtin des Jorker Traditionslokals "Herbstprinz", hatte eine Messerattacke mit Stichen in den Hals, die Brust und den Arm schwer verletzt überlebt und ist nun als Nebenkläger im Gericht.

Enttäuschung und Tränen gab es auch bei den Freundinnen und Familienangehörigen der vier Mitangeklagten Benjamin F., Mike S., Patrick T. und Kevin Z. darüber, dass die 13. Große Strafkammer des Stader Landgerichts, unter Vorsitz von Richter Matthias Bähre, eine Entscheidung zur Aufhebung der Haftbefehle ins kommende Jahr vertagt hat. Aus einer gemeinsamen Silvestersause zu Hause kann somit für diesen Jahreswechsel nichts werden.

Die Anträge auf Haftentlassung waren bereits mehrfach von den Anwälten der Mitangeklagten gestellt worden. Am kommenden Montag will die Kammer mit der Verhandlung fortfahren, bis dahin sollen die Anwälte sich ausgiebig mit ihren Mandanten beraten, ob und in welcher Form sie vor dem Gericht zum Tatgeschehen aussagen wollen.

Den vier Angeklagten im Alter von 18 bis 34 Jahren wird von Staatsanwältin Nina Reinecker zur Last gelegt, dass sie in der Nacht zum 30. März aus Habgier den schlafenden Andreas S. überfallen, geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben sollen. Als Drahtzieher des Mordkomplotts sind Sandra T. und ihr heimlicher Geliebter Marc Kevin W., der als Koch im Jorker Herbstprinz arbeitete, angeklagt.

Zuletzt hatten sich Benjamin F. und Marc Kevin W. in den vergangenen Prozesstagen geäußert. F. hatte behauptet, der Koch sei mit dem Messer auf den schlafenden Gastronomen losgegangen. Dies bestritt allerdings W., er gab an, überhaupt nicht bei dem Überfall dabei gewesen zu sein, damit er vom Opfer nicht erkannt werde. Am Montag könnte es zu "einer Feststellung zu Exzessverhalten eines der Angeklagten" vor der Schwurgerichtskammer kommen, wenn der Herbstprinz-Koch Marc Kevin W. bereit ist, auszusagen. Auch darüber sollten die Anwälte sich noch einmal mit ihm beraten.

Der schleppende Fortgang des Verfahrens zeichnete sich bereits am Mittwoch, dem neunten Verhandlungstag, ab. Weil Polizeibeamte den Angeklagten W. möglicherweise nicht umfassend über seine Rechte aufgeklärt haben sollen, könnte es zu einem so genannten "Verwertungsverbot" einer belastenden Aussage kommen.

Als W. am 18. Mai dieses Jahres in Hamburg wegen des Verdachts des Mordversuchs an Andreas S. festgenommen wurde, gab er in der Buxtehuder Polizeidienststelle eine Erklärung ab, ohne Rechtsbeistand eines Anwalts. Auch eine schriftlich dokumentierte Belehrung soll es angeblich nicht gegeben haben.

Der Polizeibeamte, der die Aussage des Kochs im Mai protokolliert hatte, gab vor Gericht an, W. an diesem Tag mehrfach über seine Rechte belehrt zu haben.