Handel mit Wasser

"Zähes Ringen um das Wasserrecht", Regionalausgabe Stade & Buxtehude vom 11. Dezember

Vor vielen Jahren wurde eine Europäische Wasserrahmenrichtlinie geschaffen. Sie verlangt die Aufteilung ganz Europas in sogenannte Fluss-Gebiets-Einheiten. Hamburg und die Nordheide liegen in der Flussgebiets-Einheit Elbe. Die EU-Wasserrahmenlinie verlangt das Wirtschaften mit dem Wasser innerhalb dieser Flussgebiets-Einheit Elbe. Hamburg-Wasser hält dieses wohl bedachte und vorgeschriebene Wirtschaften innerhalb der Flussgebiets-Einheit Elbe nicht ein. So fördert Hamburg-Wasser im Bereich der holsteinischen Grenze Grundwasser und verkauft im Jahr fünf Millionen Kubikmeter an Lübeck, weil die es dort über Jahrzehnte nicht schafften, ein geeignetes Wasserwerk zu errichten.

Lübeck liegt aber nicht in der Flussgebietseinheit Elbe. Hamburg-Wasser wirtschaftet also auch außerhalb der Flussgebietseinheit Elbe und verdient Geld damit. Dagegen haben die Nordheidjer verständlicherweise etwas einzuwenden. ist also gefordert, diesen Wasserhandel einzustellen. Hamburg hat 1962 die Aufbereitung von Elbewasser wegen dessen zu starker Verschmutzung aufgegeben. Die Elbe ist aber heute sehr viel sauberer geworden. Hamburg hat die Aurubiswerke steuerlich gefördert, damit diese Prozesswasser aus Elbewasser gewinnen. Dieses aufbereitete Wasser ist reiner als Trinkwasser. Die Aufbereitung von Elbewasser für Trinkwasserzwecke ist dank der heutigen Technik problemlos möglich. Würde man dem in Hamburg verbrauchten Wasser anstelle von fünf Millionen Kubikmetern Heidewasser die gleiche Menge aufbereiteten Elbewassers beimischen, würde sich der Preis je Kubikmeter Trinkwasser in Hamburg nur um zirka einen Cent erhöhen.

Hamburg-Wasser hat den Nordheidjern gegenüber nicht eben sauberen Gutachten gearbeitet. So wird im hydrologischen Gutachten ganz klar und deutlich auf das Trockenfallen des Oberlaufes der Este durch die Trinkwassergewinnung hingewiesen. Im Naturschutzgutachten wird dann aber die Trinkwassergewinnung als ökologisch unbedenklich bezeichnet.

Bernd Wenzel, per E-Mail

Lächerliche Strafe

"Ein Hund fliegt durch den Stall", Regionalausgabe Stade & Buxtehude vom 14. Dezember

Es ist doch nicht zu fassen!! Da misshandelt ein wegen unzähliger (12) Gewaltdelikte vorbestrafter Täter einen kleinen Hund dermaßen, dass dieser wohl nie wieder wird richtig laufen können und kommt mit einer lächerlichen Strafe von 2625 Euro davon. Da dieser Mann sich offenbar nicht im Griff hat, sollte man ihm zunächst mal sein Pferd abnehmen, denn wer weiß, was er mit dem anstellt. Im Übrigen denke ich, dass nach nunmehr 13 Gewaltdelikten eine Gefängnisstrafe oder wesentlich höhere Geldstrafe angemessen wäre.

Rupert Schumacher, per E-Mail

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