Stade/Hammah. Die 41-jährige Carolin H. stand nicht unter dem Einfluss von Drogen, als sie in der Nacht zum 4. Juni dieses Jahres in Hammah ihre drei und fünf Jahre alten Töchter getötet hat. Das ergab jetzt die Untersuchung einer Blutprobe der 41-jährigen Frau. Sie selbst hatte kurz nach der Tat ausgesagt, innere Stimmen hätten ihr befohlen die beiden kleinen Mädchen zu töten.

Der Prozess gegen Carolin H. soll am 12. Dezember fortgesetzt werden. Dann werden zunächst die Abschlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Die Stader Staatsanwaltschaft hatte bereits beantragt, die Frau in einer psychiatrische Klinik unterzubringen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die 41-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Carolin H. soll laut Aussage der Staatsanwaltschaft unter einer Psychose leiden. So wird eine schwere psychische Störung bezeichnet, bei der der Erkrankte zeitweise vollständig den Bezug zur Realität verliert.

Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben, sondern beantragt, dass die Frau in die Psychiatrie eingewiesen wird. Juristen sprechen in diesem Fall von einem Sicherungsverfahren. Dieses wird an Stelle einer Anklageerhebung angewandt, wenn ein normales Strafverfahren beispielsweise wegen Schuldunfähigkeit des ansonsten aber gefährlichen Täters nicht möglich ist. Dabei muss für den Täter anstatt einer Freiheitsstrafe seine Unterbringung in einer Psychiatrie in Betracht kommen.

Carolin H. soll laut Staatsanwaltschaft ihren beiden Kindern in der Tatnacht am 4. Juni in heimtückischer Absicht zunächst eine Überdosis Schlaftabletten verabreicht haben, um sie später zu töten. Während die Kinder schliefen, soll sie zunächst die dreijährige Tochter mit dem Gürtel eines Bademantels erdrosselt und anschließend mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die Leiche des Mädchens wies 36 Schnitt- und Stichverletzungen auf. Dann soll die Mutter die fünfjährige Tochter ebenfalls erdrosselt haben. Diesem Kind brachte sie 26 Messerstiche bei, von denen fünf die Lunge trafen.