Hansestadt weist auf Bestimmungen zur Laubbeseitigung hin

Stade. Der Herbst ist da, und immer mehr Laub fällt von den Bäumen. Grund genug für die Hansestadt Stade das Blätterproblem in Angriff zu nehmen. Hintergrund sind ungepflegt wirkende Flächen im Stadtgebiet und die Unfallgefahr wegen rutschiger Untergründe. Doch nicht immer ist klar, wer für die Laubbeseitigung zuständig ist.

Besonders die Laubentfernung auf Fußwegen führte nach Angaben der Stadtverwaltung in der Vergangenheit immer wieder zu Rückfragen. In der Hansestadt Stade umfasst die Straßenreinigung auch die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Abfall und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Das heißt, auf den Straßen einschließlich der Gossen wird die Straßenreinigung von den Kommunalen Betrieben Stade (KBS) mit Kehrmaschinen erledigt.

Bei den von Radwegen getrennten Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen sei die Reinigung allerdings "auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und ihnen gleichgestellte Personen" übertragen, teilt die Stadtverwaltung mit.

Dabei ist es nicht erlaubt, auch um die Reinigung mit den Kehrmaschinen nicht unnötig zu erschweren, Schmutz, Laub, Papier, Abfall, Schnee und Eis in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation zu kehren. Dadurch würde auch den Kehrmaschinen die Reinigung nur erschwert.

Laub von Bäumen, das von öffentlichen Flächen auf private Grundstücke fällt oder weht, muss von den betroffenen Grundstückseigentümern entfernt werden. Die Hansestadt Stade hat für die Laubentfernung auf den öffentlichen Grünflächen den städtischen Betrieb KBS beauftragt.

Dieser wird auf einer Gesamtfläche von 253 000 Quadratmetern tätig. Das entspreche laut Verwaltung etwa der Größe von 630 Hausgärten. Bis zu 35 KBS-Mitarbeiter sind mit der Beseitigung des Laubes beschäftigt. Neben der reinen Laubentfernung wird häufig auch gleichzeitig ein letzter Pflegegang von den Grünflächen-Pflegekolonnen in diesem Jahr erledigt. Dazu gehört zum Beispiel der Rückschnitt von Rosen.