Buxtehudes Bürgermeister Jürgen Badur fordert Mitglieder auf, den Buxtehuder Bürgern endlich den Schutz vor den Fluten zu gewähren.

Buxtehude. Einen Tag vor der Entscheidung über den Küsten- und Hochwasserschutz in Buxtehude meldet sich nun auch Bürgermeister Jürgen Badur zu Wort. Mit Nachdruck fordert er den Deichverband dazu auf, den Buxtehuder Bürgern endlich den Schutz vor den Fluten zu gewähren, der ihnen zustehe. "Es ist schwer verständlich, nicht nachzuvollziehen und enttäuschend, dass der Deichverband jetzt von den Plänen zurücktreten will."

Er rate den Mitgliedern des Deichverbands der Zweiten Meile Alten Landes dringend, sich nicht von den "irrigen Auffassungen über Entschädigungsforderungen" verunsichern zu lassen. Im gleichen Atemzug schließt er aus, dass die Stadt Buxtehude als Trägerin der Schutzmaßnahme für den Deichverband in die Bresche springt, wenn dieser sich dagegen entscheiden sollte.

Ob sich die Mitglieder der Meilversammlung - das sind die Vertreter des Deichverbands - bei ihrer morgigen nichtöffentlichen Abstimmung Badurs Worte zu Herzen nehmen, wird sich zeigen. Zuletzt hatte bei ihnen große Verunsicherung geherrscht. Sie hatten zum einen in Frage gestellt, ob die Pflicht zum Deichbau für den Verband überhaupt besteht. Zum anderen befürchten sie, für mögliche Schadensersatzforderungen der Este-Anlieger aufkommen zu müssen. Das niedersächsische Umweltministerium und der Landkreis Stade hatten erklärt, dass der Deichverband selbst aus juristischer Sicht für Entschädigungen zuständig wäre. Deshalb will der Verband nun abwägen, ob er dieses Risiko eingehen und das Planfeststellungsverfahren überhaupt einleiten will.

"Ich hoffe, dass die Mitglieder noch einmal nachdenken und sich eine Mehrheit für die Maßnahme findet", sagt Badur. Er halte es in diesem Zusammenhang auch für notwendig, noch einmal auf die Unterschiede zwischen Küsten- und Hochwasserschutz hinzuweisen, fügt er hinzu.

Bei den geplanten Mini-Deichen und Spundwänden entlang der Este in der Buxtehuder Innenstadt handele es sich um Küstenschutz, also um den Schutz vor Wasser aus der Nordsee beziehungsweise der Elbe. Und der sei laut Grundgesetz Aufgabe des Bundes und der Länder. Hochwasser hingegen sei vom Regen abhängig und falle nicht in ihre Zuständigkeit.

Badur hält es nicht für legitim, den Eindruck zu erwecken, dass die Stadt einspringen müsse, wenn der Deichverband den Küstenschutz nicht mehr übernehmen wolle. Das gehöre nicht zu den Aufgaben der Stadt. Damit widerspricht Badur der Auffassung von vielen Mitgliedern des Deichverbands, die die Stadt sehr wohl in der Pflicht sehen. Buxtehude habe schließlich in den vergangenen Jahrzehnten in hochwassergefährdeten Gebieten Neubaugebiete ausgewiesen, so der Tenor.

Badur hält dem entgegen, dass der Deichverband jahrelang die Planungen für die Buxtehuder Innenstadt vorangetrieben habe. Warum er jetzt, so kurz vor der Zielgeraden, also vor Abgabe der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren, plötzlich zurückrudere, könne er nicht begreifen.

Es sei seiner Meinung nach eindeutig, dass der Deichverband auch für den Bau von Deichen zuständig sei, sagt Badur. Das bestätige ein Blick in die Satzung des Deichverbands, wo es unter Paragraf 2.2 heißt: "Der Verband hat zur Aufgabe, Deiche zu bauen, zu verstärken, zu erhöhen und zu erhalten".

Friedrich Tönjes, technischer Berater des Deichverbands, sieht das anders. Er hatte gegenüber den Mitgliedern der Bürgerinitiative "Hochwasserschutz für Buxtehude" erklärt, dass der Deichverband von Gesetzes wegen zwar einen Deich bauen könne, es aber nicht müsse. Unterstützung für diese Position hat er von Kreisbaurat Hans-Hermann Bode erhalten.

Badur geht zudem auf die Frage der Entschädigungspflicht ein. Diese bezieht sich darauf, dass die Este-Anlieger davon ausgehen, dass ihr Grundstück an Wert verliert, weil man innerhalb einer 50-Meter-Zone bis auf mögliche Ausnahmen keine weiteren Gebäude mehr bauen könne. Sie würden dann Entschädigungsforderungen an den Deichverband stellen. Und diese Forderungen, so die Befürchtung vieler Deichverbandsmitglieder, würden den Verband möglicherweise überfordern.

Kreisbaurat Bode hatte zwar erklärt, dass ihm kein Fall bekannt sei, in dem Entschädigungszahlungen geleistet werden mussten. Gleichwohl sei der Deichverband als späterer Träger der Deiche aber für Entschädigungen zuständig. Badur hält derartige Forderungen jedoch für so gut wie ausgeschlossen. Nur in ganz wenigen Einzelfällen könnten sie überhaupt vorkommen, ist er sich sicher - nämlich dann, wenn der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein Grundstück bereits vor dem Jahr 1963 bestand. Das sei gesetzlich so geregelt. "Das sind absolute Ausnahmen, und diese Rechte müsste auch jeder Grundstückseigentümer geltend machen."

Was schließlich die Frage des Hochwasserschutzes, also des zweiten Themas über den Küstenschutz hinaus, angeht, ist laut Badur grundsätzlich zu klären, wer dafür zuständig sein könnte. Bisher sehe es so aus, dass der Deichverband sich darum ebenfalls kümmere.

Möglich sei, dass sich ein Unterhaltungsverband für die gesamte Este gründet, dem auch Vertreter aus dem Landkreis Harburg angehören. Inwiefern hierfür Renaturierungs- oder Rückhaltemaßnahmen in Frage kommen, wie sie die TU Harburg vorgestellt hat, werde sich noch zeigen müssen. (abendblatt.de)