17-jähriger Stader muss sich regelmäßig melden und nach 22 Uhr bei seiner Mutter bleiben

Stade. Das Landgericht Stade hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Das Amtsgericht Stade hatte im Juli dieses Jahres keinen Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen erlassen. Der mehrfach vorbestrafte Stader war Ende Juni mit zwei anderen Jugendlichen betrunken durch die Innenstadt gezogen und hatte mehrere Passanten zusammengeschlagen. Im Gefängnis sitzt der 17-Jährige aber auch nach der Entscheidung des Landgerichts nicht.

Wie Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, gestern auf Nachfrage mitteilte, habe das Landgericht zwar einen Haftbefehl erlassen, diesen aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das heißt, der 17-Jährige sitzt jetzt nicht in Untersuchungshaft, er muss sich aber regelmäßig bei den Behörden melden. Außerdem müsse er sich jeden Tag von 22 Uhr zu Hause bei seiner Mutter aufhalten.

Der 17-Jährige war gemeinsam mit zwei Jugendlichen in der Nacht zu Sonntag, 26. Juni, stark alkoholisiert durch die Stader Innenstadt gezogen. Dabei hatten sie mehrere Menschen zum Teil krankenhausreif geschlagen. Nach damaligen Polizeiangaben seien die Opfer nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.

Weil die Schläger nach ihrer Tour noch die ganze Nacht lautstark randalierten, konnte die Polizei die drei Täter festnehmen. Die stark alkoholisierten Jugendlichen blieben zur Ausnüchterung eine Nacht in Gewahrsam und wurden dann wieder freigelassen. Allerdings waren alle drei Täter polizeilich bekannt. Sie sind bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftantrag wegen Wiederholungsgefahr gestellt. Der Stader Jugendrichter lehnte diesen jedoch ab. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, weil der 17-jährige Stader nur sechs Tage vor der Tat aus einem dreiwöchigen Dauerarrest entlassen wurde. Aus diesem Grund sah die Staatsanwaltschaft Wiederholungsgefahr als begründet an.

Das Stader Landgericht hat diesem Einwand jetzt zugestimmt und den Haftbefehl erlassen. Zwar wurde dieser sofort wieder gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, doch die Auflagen oder die mahnenden Worte des Stader Jugendrichters scheinen Eindruck hinterlassen zu haben. "Er hat seitdem keine neuen Taten begangen", so Staatsanwalt Breas gestern.

Der 17-Jährige trat erstmals im Jahr 2007 polizeilich in Erscheinung. Der damals gerade 14-Jährige wurde zweimal bei Ladendiebstählen erwischt. Seitdem wurde er viermal wegen Delikten wie Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.