Wenn ein so prominentes Haus wie jenes am Fischmarkt gekauft wird, geht der Käufer auch eine gesellschaftliche Verpflichtung ein.

Natürlich ist es Sache eines Hauseigentümers, was er mit seinem Privatbesitz macht. Dass der Staat da nicht einfach reinreden darf, ist wichtig und richtig - es kann aber auch zum Ärgernis werden, wie im Falle des Hotels am Stader Fischmarkt.

Da kauft jemand ein frisch saniertes Baudenkmal, um es als Hotel zu nutzen und lässt es kurz darauf einfach verfallen. Wenn dem Besitzer des Hotels etwa das Geld für einen geplanten Umbau des Hotels fehlt, dann sollte er vielleicht das Gebäude verkaufen. Interessenten gäbe es für die Immobilie sicherlich zuhauf.

Wenn ein so prominentes Haus wie jenes am Fischmarkt gekauft wird, geht der Käufer auch eine gesellschaftliche Verpflichtung ein. Eigentum verpflichtet. Erst recht im Falle historisch bedeutender Gebäude. Neben der juristisch festzumachenden Sicherheitsgewährung verpflichtet der Hausbesitz moralisch zur Wahrung des sozialen Friedens im näheren Umfeld. Denn verfallende Häuser, so wurde in Studien und im Alltagsleben anschaulich nachgewiesen, haben einen schleichenden negativen Einfluss auf das soziale Umfeld.

Jeder Hauseigentümer sollte zumindest mit der Instandhaltung seines Besitzes das ihm Mögliche zu tun, um den Wert eines Viertels zu erhalten. Wenn er dies nicht kann, so sollte er Überlegungen anstellen, wie ein Erhalt seiner Bausubstanz auf anderen Wegen erreicht werden kann. Wer das nicht tut, darf sich später nicht wundern, wenn sein Ruf in der Gesellschaft leidet.