Stader Gericht hatte Haftstrafen gegen junge Einbrecher verhängt, sie aber nicht als Bande verurteilt

Stade. Nachdem das Stader Landgericht fünf junge Männer mit russischem Migrationshintergrund zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt hat, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Revision eingelegt. Vorsorglich, wie Staatsanwalt Kai Thomas Breas auf Nachfrage mitteilte. Die Ermittlungsbehörde werde nun das schriftliche Urteil abwarten und prüfen.

In der vergangenen Woche hatte Richter Matthias Bähre als Vorsitzender der 13. Großen Strafkammer die Urteile im Verfahren gegen fünf Angeklagte gesprochen. Die fünf jungen Männer aus Stade und Himmelpforten waren im März 2010 während einer groß angelegten Razzia in Stade und Bremervörde festgenommen worden. Vom 10. September 2010 an mussten sie sich vor dem Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft warf den Männern, die heute zwischen 21 und 35 Jahre alt sind, vor, als Bande zwischen Dezember 2008 und März 2010 in Stade und Umgebung in Einfamilienhäuser, Geschäfte und Praxen eingebrochen und unter anderem Elektronikgeräte, Werkzeug, Schmuck und Bargeld erbeutet zu haben. Aus Sicht des Stader Gerichts konnte dieser Vorwurf jedoch nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft gehe weiterhin davon aus, dass die jungen Männer bei den Einbrüchen professionell vorgegangen sind, sagt Pressesprecher Breas. "Zu einer Bande gehören aber mindestens drei Leute", ergänzt Breas. Nach Aussage der Ermittlungsbehörde sei es allerdings nicht nachweisbar gewesen, das mehr als zwei Täter gleichzeitig unterwegs waren.

Deshalb wurden die Angeklagten auch nicht als Bande verurteilt. Dennoch ist die Liste der ihnen nachgewiesenen Delikte lang. Dazu gehören schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruch, Hehlerei und eine Geiselnahme. Die höchste Strafe erhielt der 35-jährige Alexander C. aus Himmelpforten. C. war wegen 18 Straftaten angeklagt.

Verurteilt wurde der 35-Jährige jetzt allerdings nur wegen schweren Diebstahls in sieben Fällen, zwei Wohnungseinbrüchen und Hehlerei in zwei Fällen. Er muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der heute 30-jährige Peter S. aus Stade muss wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Für zwei Jahre und vier Monate muss der 21-jährige Erich K. aus Stade ins Gefängnis. Andreas B., 21 Jahre, aus Stade wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, Paul H., 28 Jahre, aus Stade bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. "Wir sind mit den Urteilen nicht zu 100 Prozent glücklich", sagt Staatsanwalt Breas.

Nach einem mündlichen Urteil haben Anklage und Verteidigung eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Geschieht dies nicht, kann das Urteil rechtskräftig werden, bevor eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Stade möchte aber gerade anhand dieser ausführlichen Begründung die Urteile prüfen. Deshalb hätte sie vorsorglich Revision eingelegt, sagt Breas.

Sobald die schriftliche Urteilsbegründung der Kammer vorliegt, muss die Anklage ihre Revision binnen weniger Wochen schriftlich begründen - oder diese zurückziehen.