Das Landgericht Stade urteilt im Prozess gegen fünf Angeklagte, bei denen Drogen und Waffen bei einer Durchsuchung beschlagnahmt wurden.

Stade. Einer der zurzeit umfangreichsten Prozesse vor dem Stader Landgericht ist vorbei. Fünf Männer mit russischem Migrationshintergrund sind verurteilt worden, zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Liste der ihnen nachgewiesenen Delikte ist lang. Dazu gehören schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruch, Hehlerei und eine Geiselnahme. Der Vorwurf des bandenmäßigen Handelns bei mehreren Einbrüchen konnte den Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden.

Im März des vergangenen Jahres wurden die fünf jungen Männer aus Stade und Himmelpforten während einer groß angelegten Razzia festgenommen. Polizeibeamte aus Stade, Lüneburg und Hannover sowie Zollbeamte durchsuchten insgesamt 13 Objekte, darunter acht Wohnungen in Stade und Bremervörde sowie drei Hallen.

Die Ermittler beschlagnahmten Drogen, Waffen, Zigaretten, Bargeld, Einbruchswerkzeuge und weiteres Diebesgut. Zuvor hatte die Polizei gegen die Angeklagten verdeckt ermittelt und dabei auch deren Telefonanschlüsse abgehört. Vom 10. September 2010 an mussten sich die fünf Männer, die mittlerweile zwischen 21 und 35 Jahre alt sind, vor dem Stader Landgericht verantworten. In der ursprünglichen Anklage der Staatsanwaltschaft hieß es, dass sich die Angeklagten mit weiteren Personen zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben sollen, um Straftaten, vor allem Einbrüche zu begehen. Zwischen Dezember 2008 und März 2010 sollten sie in Stade und Umgebung in Einfamilienhäuser, Geschäfte und Praxen eingebrochen sein und unter anderem Elektronikgeräte, Werkzeug, Schmuck und Bargeld erbeutet haben.

Die Hauptverhandlung zog sich über ein ganzes Jahr hin. Nach fünf Verhandlungstagen musste der Prozess zudem neu gestartet werden, weil eine hauptamtliche Richterin der Kammer erkrankt war. Jetzt sind die Urteile verkündet worden. Die höchste Strafe in diesem Verfahren kassierte Alexander C. Der 35-jährige Himmelpfortener muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Weil C. regelmäßig Drogen konsumiert hat, muss er zudem in eine Entziehungsanstalt.

Alexander C. wurde zunächst als Kopf einer Einbrecherbande angesehen. Dieser Verdacht konnte während des Verfahrens nach Ansicht der Richter jedoch nicht ausreichend nachgewiesen werden. C. war wegen 18 Straftaten angeklagt. Verurteilt wurde er aber lediglich wegen schweren Diebstahls in sieben Fällen, zwei Wohnungseinbrüchen und Hehlerei in zwei Fällen.

Als zweiter dicker Fisch im Netz der Ermittler galt der heute 30-jährige Peter S. aus Stade. Er wurde ebenfalls wegen 18 Straftaten angeklagt. Der 30-jährige muss nun für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Verurteilt wurde S. für Diebstahl in 14 Fällen, wobei es in einem Fall bei einem Versuch geblieben ist. Zudem soll er einmal Diebesgut weiterverkauft haben, weshalb der 30-jährige Stader für Hehlerei in einem Fall verurteilt worden ist.

Ebenfalls auf der Anklagebank saßen die beiden 21-jährigen Stader Erich K. und Andreas B. Sie mussten sich unter anderem wegen gemeinschaftlicher Entführung verantworten. Für diese Geiselnahme wurden die beiden jungen Männer jetzt verurteilt. Sie sollen am 8. Dezember 2009 mit zwei weiteren Tätern Jens N. in ihr Auto gezogen haben. Dann soll das Opfer von zwei Tätern in der Mitte der Rückbank festgehalten worden sein.

Anschließend sollen die vier Geiselnehmer mit Jens N. auf den Parkplatz der Berufsbildenden Schulen in Stade gefahren sein. Andreas B. soll der Geisel dann eine Schusswaffe an den Kopf gehalten und sie gefragt haben, wer in Stade illegal mit Drogen handelt. Sie sollen Jens N. eine Stunde lang festgehalten haben. Dabei soll er die ganze Zeit erklärt haben, nichts zum Stader Drogenhandel sagen zu können. Als die vier Männer Jens N. freigelassen haben, sollen sie den jungen Mann noch aufgefordert haben, die gewünschten Informationen zu beschaffen. Erich K. wurde jetzt wegen dieser Geiselnahme und einem weiteren Diebstahl schuldig gesprochen. Weil der 21-Jährige zuvor bereits am Stader Amtsgericht verurteilt worden war, muss er jetzt für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Geiselnehmer Andreas B. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 21-Jährige bekam eine Jugendstrafe. Wie Landgerichtssprecherin Petra Baars gestern auf Nachfrage mitteilte, wurde auch bei ihm eine vorangegangene Strafe in die Entscheidung der Kammer einbezogen. Der fünfte Angeklagte war Paul H., 28 Jahre, aus Stade.

Ihm wurden drei Straftaten vorgeworfen. Er kam mit einem vergleichsweise blauen Auge davon. Der 28-Jährige wurde wegen Waffenbesitzes und Diebstahls zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Stade wird das Urteil der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade nun prüfen. Ob sie das Urteil akzeptieren oder dagegen vorgehen wird, konnte Kai Thomas Breas, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade gestern auf Abendblatt-Nachfrage jedoch noch nicht sagen.