Von Montag an kann das Knöllchen im auch mit EC- und Kreditkarte bezahlt werden, zumindest bis zu einem Betrag von 35 Euro.

Stade. Gleichzeitig nehmen die Beamten bei notwendigen Zahlungen wie zum Beispiel Verwarnungsgelder, Sicherheitsleistungen oder Geld zur Abwendung eines Haftbefehls aber auch kein Bargeld mehr an.

Vom 1. August an sind die Beamten der unterschiedlichen Dienststellen in der Region mit insgesamt fast 30 Kartenlesegeräten ausgestattet. Diese ermöglichen es, den fälligen Betrag mittels einer EC- oder Kreditkarte einzuziehen. Damit wird die Zahlung mittels Karte von jedem Streifenwagen aus und auf jeder Polizeiwache möglich.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Es wird wie bisher weiterhin möglich sein, sich einen Zahlungsbeleg zusenden zu lassen. Die Zahlung der Verwarnungsgelder mit einer Karte ist bis zu einem Betrag von 35 Euro möglich. Aus diesem Grund kommen auch keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren dazu. Diese würden erst im Bußgeldbereich fällig, sagt Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Eine solche Verwarnung wird beispielsweise bei Verstößen gegen die Gurtpflicht, bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch bei Rotlichtverstößen von Fahrradfahrern oder Fußgängern verhängt. Das neue Verfahren ist ein Teil der "Innovationsoffensive 2015" der Polizei Niedersachsen und soll zu einer deutlichen Verschlankung der Verwaltungsaufgaben führen. Es falle zum Beispiel die gesamte Verwaltung des Bargelds weg, sagt Bohmbach.