Behörde plant Beschwerde gegen fehlenden Haftbefehl für jugendlichen Schläger aus Stade

Stade. Die Staatsanwaltschaft Stade legt Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ein. Der Stader Jugendrichter hatte keinen Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen erlassen. Der mehrfach vorbestrafte Stader war Ende Juni mit zwei anderen Jugendlichen betrunken durch die Stader Innenstadt gezogen und schlug mehrere Passanten zusammen.

Das Stader Gericht hatte beschlossen den 17-Jährigen und einen mittlerweile 18-Jährigen nicht in Untersuchungshaft zu schicken. Der dritte Täter, ein 16-Jähriger, wohnt in Hamburg und fällt daher nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stade. Zunächst schien es, dass die Staatsanwaltschaft den Beschluss akzeptiert. Das hat sich nun geändert. "Wir beabsichtigen in den nächsten Tagen Beschwerde einzulegen", sagte Kai Thomas Breas, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade gestern auf Nachfrage.

In der Nacht zu Sonntag, 26. Juni, waren die drei Jugendlichen durch stark alkoholisiert durch die Stader Innenstadt gezogen. Dabei hatten sie mehrere Menschen zum Teil krankenhausreif geschlagen. Nach Polizeiangaben seien die Opfer nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Zum Beispiel sollen sie einen 19-Jährigen aus Drochtersen in der Holzstraße grundlos angerempelt, geschlagen und getreten haben, als er mit seiner Freundin zu Fuß auf dem Heimweg war.

Weil die Schläger nach ihrer Tour noch die ganze Nacht lautstark randalierten, konnte die Polizei die drei Täter festnehmen. Einer von ihnen hatte am frühen Morgen noch 1,18 Promille Alkohol im Blut, einer sogar 1,68. Die Jugendlichen blieben zur Ausnüchterung eine Nacht in Gewahrsam und wurden dann wieder freigelassen.

Allerdings waren alle drei Täter polizeilich bekannt. Sie sind bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftantrag wegen Wiederholungsgefahr gestellt. Der Stader Jugendrichter lehnte diesen jedoch ab. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft den Gerichtsbeschluss und den Sachverhalt erneut geprüft.

Laut Staatsanwaltschaft war der noch heute 17-Jährige nur sechs Tage vor der Tat aus einem dreiwöchigen Dauerarrest entlassen worden. Aus diesem Grund sehe die Staatsanwaltschaft Wiederholungsgefahr als begründet an, sagte Breas. In den kommenden Wochen entscheidet das Stader Landgericht über die Beschwerde.

Die Stader Staatsanwaltschaft bereitet unterdessen eine Anklage gegen die Jugendlichen vor. Diese werde sich allerdings noch verzögern, sagte Staatsanwalt Breas. Grund seien laufende Ermittlungen der Hamburger Behörden gegen den 16-jährigen Hamburger.