Sandra T. soll die Fünfjährige unrechtmäßig zu sich geholt haben

Jork/Buxtehude. Heute entscheidet das Amtsgericht Buxtehude in einer dramatischen Familiensache und wieder geht es um Sandra T., die Besitzerin des "Altländer Hofs" und des Restaurants "Herbstprinz", sowie um ihren Ex-Partner Andreas S.

Nachdem dieser im März schwerverletzt den Mordanschlag überlebt hat, den seine Ex-Partnerin Sandra T. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, steht nun die gemeinsame Tochter im Mittelpunkt. Der Vater des fünfjährigen Mädchens muss um das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht seiner Tochter kämpfen.

Denn Sandra S. hat, gerade aus der Untersuchungshaft entlassen, die gemeinsame Tochter am vergangenen Montag aus dem Kinderhort "Tintenklecks" in Jork angeholt. "Sandra hat das ohne mein Wissen getan. Dabei gab es mit dem Kinderhort eine schriftliche Vereinbarung, dass das Kind nur an mich herausgegeben werden darf", sagt der Vater Andreas S. Der 51-Jährige erhebt Vorwürfe gegen das Amtsgericht und das Kreisjugendamt Stade: "Wie können die Behörden zulassen, dass das Kind in die Hände einer Frau gegeben wird, die ein Mordkomplott gegen mich angestiftet hat?"

Landrat Michael Roesberg stellt sich vor seine Mitarbeiter vom Jugendamt: "Beide Eltern haben das Sorgerecht, das haben wir auf Anfrage der Jorker Hortleiterin mitgeteilt", sagt Roesberg. Deshalb sei das Kind wohl auch der Mutter übergeben worden.

Im Hort habe man ihn damit vertröstet, dass die Mutter das Kind am nächsten Tag wiederbringen wolle, so der Vater. "Natürlich wurde daraus nichts, ich bin so verzweifelt", sagt S. "Ich war froh, dass die Kleine nach der Verhaftung der Mutter in ihrem gewohnten Umfeld bei ihren Freunden sein konnte."