Am 18. August, beginnt das neue Schuljahr in Niedersachsen.

Stade/Buxtehude. Eltern können sich schon jetzt informieren, welche Leistungen sie aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket für den Schulbedarf ihrer Kinder beantragen können. Erstmals werden zum 1. August 2011 für den persönlichen Schulbedarf eines Kindes 70 Euro vom Staat beigesteuert. Zum 1. Februar 2012 gibt es noch einmal 30 Euro für regelmäßig anfallenden Schulbedarf, wie etwa Stifte, Farben, Hefte oder Ranzen. Eltern können nach Paragraf 20, Absatz 8 des Bundeskindergeldgesetzes, und Paragraf 77, Absatz 7 des Sozialgesetzbuches II (SGB II) Hilfe beantragen, wenn sie anspruchsberechtigt sind. Wer Kinderzuschläge bezieht, sollte aufgrund dieser Neuregelung des Bundesgesetzgebers beachten, dass diese Leistungen schriftlich beim Sozialamt des Landkreises Stade extra beantragt werden können. Im Vorjahr gab es die Leistung von den Familienkassen automatisch. Für alle, die Leistungen nach dem SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, bleibt dies so. Ansprechpartner beim Sozialamt des Landkreises Stade informieren unter den Telefonnummern 04141/124 93, 04141/123 47, 04141/123 29 oder 04141/123 32