Bund unterstützt finanzschwache Familien. 107 Anträge liegen den Stader Jobcentern bereits vor

Stade. Ab sofort können die vom Gesetzgeber beschlossenen Zusatzleistungen für Kinder von einkommensschwachen Familien im Landkreis Stade abgerufen werden. Dabei handelt es sich um die rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführten Zusatzleistungen des sogenannten "Bildungs- und Teilhabepakets" für bedürftige Kinder. Die Zusatzleistungen wurden Ende Februar mehrheitlich vom Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sind die Antragsvordrucke, die nötig sind, um die neuen Zusatzleistungen zu beantragen, jetzt erhältlich, und zwar in den Jobcentern in Stade, Buxtehude und Drochtersen, bei der Verwaltung des Landkreises Stade (Sozialamt und Wohngeldbehörde) sowie den Wohngeldbehörden der Hansestadt Stade und der Stadt Buxtehude. Dort werden die ausgefüllten Anträge auch wieder entgegengenommen. Außerdem können die neuen Antragsvordrucke auch auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden. Auf den Vordrucken ist detailliert aufgelistet, welche Zusatzleistungen seit dem 1. Januar für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden.

Die vom Gesetzgeber bewilligten Zusatzleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind etwa Teilnahmen an Tagesausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, die von Schulen oder Kindertagesstätten organisiert werden, sowie ein Mittagessen für Kinder in jenen Kitas, Schulen oder Kinderhorten, die regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten. Auch ein eventuell notweniger Nachhilfeunterricht, die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktionen wie etwa Sportvereine oder Musikunterricht, Zuzahlungen zum Material für den Schulbedarf (Stifte, Hefte, Wasserfarben oder Schulranzen) und die Schülerbeförderung für Kinder aus einkommensschwachen Familien zählen zum Angebot. Bisher wurden nur die Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten, sowie das Schulmaterial vom Bund finanziell bezuschusst oder vollständig finanziert.

Bei den jetzt von der Bundesregierung angebotenen Leistungen gibt es aber noch einen Haken. "Leider ist die Entscheidung über die Anträge und eine Bewilligung von Leistungen derzeit nicht möglich", sagt Landrat Michael Roesberg. Als Grund nennt Roesberg die weiterhin ausstehenden Vorgaben des Gesetzgebers zum Verfahrensablauf. Wann genau diese Vorgaben festgelegt werden, steht noch nicht fest. Roesberg bezeichnet die derzeitige Situation als für alle Seiten unbefriedigend. Dennoch rät der Landrat den betroffenen Bürgern dazu, bereits jetzt Anträge für Zusatzleistungen einzureichen, weil die Kosten, die seit dem 1. Januar etwa für Ausflüge, Klassenfahrten, Verpflegung oder die Schülerbeförderung entstanden sind, gegen eine Vorlage der Kostennachweise auf Antrag erstattet werden können.

Die rückwirkenden Anträge müssen bis zum 30. April dieses Jahres gestellt werden. Später eingereichte Anträge dürfen laut der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr berücksichtigt werden. Laut dem Jobcenter in Stade lägen in der Region bereits 107 Anträge für die seit Januar angebotenen neuen Zusatzangebote vor.

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