Der Antrag der Gegner einer Maßnahme im so genannten Prominentenviertel in Bullenhausen wurde abgelehnt

Bullenhausen. Eine Gerichtsentscheidung zu einer Deichmauer im Seevetaler Ortsteil Bullenhausen dürfte auch für die Bürgerinitiativen in Buxtehude und Horneburg interessant sein, die gegen die vom Deichverband geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in ihren jeweiligen Orten kämpfen. Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg hat die Berufungszulassung der Bullenhausener Kläger abgelehnt. Somit kann die dortige Deichmauer gebaut werden.

Vier Anwohner hatten sich mit ihren Klagen gegen einen auf Antrag des Harburger Deichverbands erlassenen Planfeststellungsbeschluss gewandt. Sie wollten verhindern, dass ihnen die freie Sicht auf die Elbe verbaut wird.

Bei dem Areal handelt es sich um das ehemalige sogenannte Prominentenviertel, das nördlich der jetzigen 1,30 Meter hohen Deichmauer liegt. Mehrere Villengrundstücke sind nicht eingedeicht und somit nicht gegen Sturmfluten geschützt. Bei einer Sturmflut aber wären nicht nur die Villen in dem Hochuferbereich ungeschützt. Auch Teile des Ortes wären in Gefahr. Das wiederum hatte die Bullenhausener gegen die Blockadehaltung der Anwohner des Prominentenviertels aufgebracht. Unter diesen Prominenten war bis zu ihrem Tod im Jahre 2004 auch die Schauspielerin Inge Meysel.

Die direkten Anwohner wollten mit ihren Klagen erreichen, dass keine neue Mauer gebaut, sondern ein grüner Deich angelegt wird. Der Planfeststellungsbeschluss sieht den Bau einer zwei Meter hohen Mauer vor, die zum jetzigen Standort um einige Meter versetzt werden soll.