Sozialgericht und Verwaltungsgericht Stade bilden gemeinsame Mediationsstelle

Stade. Zwei Stader Gerichte setzen künftig auf klärende Gespräche. Sozial- und Verwaltungsgericht bilden jetzt eine gemeinsame Mediationsstelle. Das heißt, speziell geschulte Richter setzen sich mit den streitenden Parteien an einen Tisch und suchen mit ihnen gemeinsam nach einer Lösung. Eine derartige Kooperation habe es bundesweit noch nicht gegeben, sagt Guido Clostermann, Direktor des Sozialgerichts und Mediator.

Clostermann war bis zu seinem Wechsel in die Hansestadt im Jahr 2009 sieben Jahre Mediator am Sozialgericht Hannover. Seine Erfahrung aus mehr als 350 Mediationen will er jetzt auch in Stade nutzen. Zunächst wird ein Angebot für Kläger und Beklagte geschaffen, ihren Konflikt künftig auch anderweitig zu lösen. Ist ein laufendes Verfahren am Sozial- oder Verwaltungsgericht für eine Mediation geeignet, werden beide Parteien gefragt. Denn der wichtigste Punkt einer Mediation ist die Freiwilligkeit. Alle Beteiligten müssen zustimmen.

Das Sozialgericht und das Verwaltungsgericht verfügen derzeit über drei Richtermediatoren, die gerichtsübergreifend eingesetzt werden können. Das geht, weil der Mediator keinen Rechtsrat gibt. Den Streit selbst kann und darf er nicht entscheiden. Die Beteiligten sollen vielmehr in die Lage versetzt werden, die Lösung ihres Konflikts selbst zu erarbeiten.

Grundsätzlich seien etwa zehn Prozent aller Verfahren für eine Mediation geeignet. Einen großen Vorteil von Mediationen verdeutlicht Richard Wermes, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts und Mediator, mit einem Beispiel. Es geht um einen Nachbarschaftsstreit. Ein Anwohner ärgert sich regelmäßig über die laute Musik von den Tanzveranstaltungen in der Gaststätte nebenan. Er beschwert sich beim zuständigen Landkreis. Der entscheidet, ob die Lautstärke zumutbar ist. Im für den Gastwirt schlimmsten Fall verbietet der Landkreis die Tanzveranstaltungen. Der Gastwirt klagt. Das Gericht urteilt dann, ob der Landkreis fehlerfrei entschieden hat oder nicht.

Der Mediator jedoch beleuchte den wahren Hintergrund, sagt Wermes. Gerade bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten sei die Ursache des Konfliktes häufig eine ganz andere. In der Mediation könnten Dinge besprochen werden, die für den aktuellen Rechtsstreit keine Rolle spielen oder nicht greifbar sind, für die Beteiligten allerdings von zentraler Bedeutung sind. Zum Beispiel eine Entschuldigung.