Politiker wollen aber, dass Eltern befragt werden, bevor ein gymnasialer Zweig eingerichtet wird

Stade/Buxtehude. Das politische Signal im Landkreis Stade ist eindeutig. Wenn eine Kommune ihre bestehenden Haupt- und Realschule zu einer Oberschule umwandeln möchte, soll diesem Vorhaben aus Sicht des Kreistages grundsätzlich zugestimmt werden. So empfiehlt es zumindest einstimmig der Kreisschulausschuss. Wird allerdings eine Oberschule mit einem gymnasialen Zweig gewünscht, sollen zunächst die Eltern der Kinder der Klassen drei und vier befragt werden.

Obwohl das Gesetz zur Schulstrukturreform in Niedersachsen noch nicht verabschiedet ist, werden im Landkreis Stade bereits vorbehaltlich Fakten geschaffen. "Wir wollen den Prozess schließlich nicht ausbremsen", sagt Stades Erster Kreisrat Eckart Lantz. Geht es nach der Niedersächsischen Landesregierung, können Schulträger vom kommenden Schuljahr an ihre Haupt- und Realschulen zu einer Oberschule zusammenfassen. Dadurch soll den Schulen in ländlichen Regionen eine Perspektive gegeben werden.

Die Umwandlung der bestehenden Haupt- und Realschulen wird derzeit kreisweit diskutiert, viele Kommunen haben als Schulträger bereits den Weg für eine Oberschule geebnet. Das will nun auch der Landkreis Stade tun. Dieser wäre nach dem Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung, der Mitte März verabschiedet werden soll, Schulträger für mögliche Oberschulen in der Region.

Nun sollen zunächst Kreisausschuss und anschließend der Kreistag beschließen, dass die Schulträgerschaft für eine Oberschule auf die Samtgemeinden, Einheitsgemeinden oder Städte übertragen wird. Dann stünde einer Oberschule nur noch die Genehmigung der Landesschulbehörde im Weg. Die entsprechenden Anträge stellt die Kreisverwaltung.

Deutlich problematischer wird es, wenn Oberschulen mit einem gymnasialen Zweig eingerichtet werden sollen. Wenn Interesse besteht, wie beispielsweise in Fredenbeck, Himmelpforten, Horneburg und Jork, müssen die Kommunen als Schulträger die Eltern der Kinder aus den dritten und vierten Klassen befragen. Der Kreisschulausschuss hat einstimmig beschlossen, dass diese Befragung kreisweit nach gleichen Standards erfolgt.

Wer Eltern befragen will, muss vorher auch eine Informationsveranstaltung organisieren. An dieser sollen nach Wunsch der Kreispolitiker auch Vertreter vom Gymnasium teilnehmen, ihre Schulform vorstellen und Fragen der Eltern beantworten. Weil die Zeit drängt, soll der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 7. März entsprechende Befragungen freigeben.

Die offizielle Antragsfrist für eine Oberschule mit gymnasialen Zweig endet am 31. Mai. Deshalb soll der Kreistag in seiner Sitzung am 21. März beschließen, dass die Antragsstellung für Oberschulen mit gymnasialen Zweigen beziehungsweise das Einvernehmen des Landkreises grundsätzlich auf den Kreisausschuss übertragen wird. Dieser wiederum könnte dann am 2. Mai die entsprechenden Beschlüsse fassen. Es sei allerdings auch möglich, einen gymnasialen Zweig später an einer bereits bestehenden Oberschule einzurichten, sagt der Erste Kreisrat.