Der 36-Jährige soll seine 31-jährige Schwägerin im Altstadthotel “Zur Hanse“ erwürgt haben

Stade. Die Staatsanwaltschaft Stade hat gegen einen 36-jährigen Vietnamese aus Stade Anklage wegen Totschlags erhoben. Der Angeklagte soll am 21. November des vergangenen Jahres seine 31-jährige Schwägerin im Stader Altstadthotel "Zur Hanse" erwürgt haben. Der Angeklagte hatte sich selbst der Polizei in Stade gestellt und die Tat gestanden. Seit dem 23. November sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte und sein späteres Opfer haben sich laut Anklageschrift ein Zimmer in dem Hotel an der Straße "Am Burggraben" gemietet, um dort gemeinsam die Nacht zu verbringen. Bei dem Opfer handelt es sich um die Schwägerin des Angeklagten, eine 31-jährige in Vietnam geborene Staderin. Nach Abendblatt-Informationen sollen die beiden häufiger Gäste des Stader Hotels gewesen sein.

Das Opfer wurde von einem Zimmermädchen tot im Bett gefunden, der Angeklagte hatte das Hotel zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen. Die Obduktion in der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf ergab, dass die junge Frau, die zwei Kinder hinterlässt, erstickt wurde.

Der Angeklagte galt als dringend tatverdächtig, eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei blieb zunächst erfolglos. Einen Tag später stellte sich der Angeklagte selbst und gestand die Tat. Jetzt muss er sich vor der Schwurgerichtskammer des Stader Landgerichts verantworten.

"Wir werfen dem Mann vor, in der Nacht zum 21. November 2010 seine 31-jährige Schwägerin in einem Hotel in Stade erwürgt zu haben", sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas. Der Angeschuldigte gibt laut Staatsanwaltschaft an, stark alkoholisiert gewesen zu sein, als er mit seiner Schwägerin das Hotel aufsuchte. Das Opfer habe ihn zum Geschlechtsverkehr zwingen wollen. Das habe er jedoch nicht gewollt.

Der Angeschuldigte räume zwar letztlich ein, für den Tod seiner Schwägerin verantwortlich zu sein, hinsichtlich der genauen Umstände mache er jedoch widersprüchliche Angaben, sagt Breas. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor, weil sogenannte Mordmerkmale nicht nachgewiesen werden können. Mörder ist, wer nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Zwar könne die Staatsanwaltschaft keines dieser Mordmerkmale nachweisen, sie geht allerdings davon aus, dass der Angeschuldigte seine Schwägerin vorsätzlich über einen längeren Zeitraum mit den Händen gewürgt hat, um sie zu töten. Jetzt entscheidet die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Wird der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen. Wenn er bei der Tat unter starkem Alkoholeinfluss gestanden hat und deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt wird, würde sich das Strafmaß reduzieren.