Das neue Landeswahlrecht soll angeblich die Chancen kleinerer Parteien verbessern

Stade. Bei der Kommunalwahl wird die Stadt Stade im September aller Wahrscheinlichkeit nach über drei statt bisher vier Wahlbereiche verfügen. Das teilt Stades Bürgermeister Andreas Rieckhof mit. Die Stadtverwaltung hat vier verschiedene Vorschläge für eine Wahlkreiseinteilung erarbeitet. Favorisiert wird derzeit eine Dreiteilung der Wahlgebiete in Anlehnung an die gewachsene Struktur der Stadt.

Die von der Stadtverwaltung erarbeitete Variante A umfasst alle Ortschaften in einem Wahlbereich und unterteilt den Stadtkern in zwei weitere Wahlbereiche. Die neuen Varianten B und C gehen dagegen von gewachsenen städtischen Strukturen aus und unterscheiden sich nur in Details.

Die Variante C, die die Stadtviertel Campe, Hagen und Ottenbeck im Wahlbereich I (13 808 Einwohner) unterbringt, Wiepenkathen, Hahle und Hohenwedel im zweiten Bereich (16 778 Einwohner) sowie Bützfleth, die Stader Altstadt, das Altländer Viertel, Teile von Campe und Schölisch im dritten Wahlbereich (16 198 Einwohner), wurde vom Verwaltungsausschuss bereits favorisiert. Im Rat soll am 28. Februar über den endgültigen Zuschnitt der Wahlbereiche entschieden werden.

Hintergrund für die Änderung der Zuschnitte ist das neue Landeswahlgesetz, nach dem die vorgeschriebene Zahl der zu bildenden Wahlbereiche geändert wurde. Orte mit weniger als 20 000 Einwohnern müssen demnach keine gesonderten Wahlbezirke mehr erstellen, bei mehr als 20 000 Einwohnern wird eine Staffelung nötig. "Für Stade bedeutet dies, dass wir zwischen zwei und vier Wahlbezirke haben dürfen, wir haben uns für den Mittelweg mit drei Wahlbezirken entschieden", so Rieckhof. Der Vorteil der neuen Regelung sei, dass kleinere Parteien und Wählergemeinschaften künftig bessere Wahlchancen besäßen, da sie unter dem Strich weniger Listen mit Wahlkandidaten aufstellen müssen. Die Initiative für die Änderung der Wahlkreiszuschnitte im Niedersächsischen Landtag geht im wesentlichen auf die niedersächsische FDP zurück.

Neben den Wahlbereichen ist vom neuen Landeswahlgesetz auch die Wahl der Direktkandidaten für das Bürgermeister- oder Landratsamt betroffen. Hier gibt es künftig keine Stichwahlen mehr. Die Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister, die für jeweils acht Jahre gewählt werden, werden damit in einem einzigen Wahlgang bestimmt. Nach der alten Regelung stand eine Stichwahl an, wenn einer der Kandidaten nicht auf Anhieb mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen könnte. Zukünftig reicht den Kandidaten die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang. Stade wählt 2014 erstmals einen Bürgermeister nach dem neuen Prinzip.

Für die Kommunalwahl sucht die Stadt noch Freiwillige, die als Wahlhelfer zur Verfügung stehen. Alle Bürger ab 16 Jahren können sich beteiligen und erhalten 25 Euro als Aufwandsentschädigung. Informationen und Anmeldung bei Holger Marx von der Stadt Stade unter Telefon 04141/40 11 23.