Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade warnt vor dem Verjähren von Forderungen zum Jahreswechsel.

Stade. Seit der Schuldrechtsreform 2002 beträgt die Regelverjährungsfrist drei Jahre. Forderungen aus dem Jahr 2007 laufen mit dem Ablauf des 31. Dezember 2010 damit ab, ein Zahlungsanspruch kann von Unternehmen danach nicht mehr juristisch eingefordert werden. Die Kammer empfiehlt Unternehmern daher, rechtzeitig Mahnbescheide einzureichen oder Klage beim zuständigen Gericht zu erheben. Zahlungsaufforderungen oder außergerichtliche Manschreiben würden nicht ausreichen, so Arne Reinecker, Jurist bei der IHK Stade. Weitere Infos unter Telefon 04141/52 41 77.

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