Bürgerinitiativen reagieren auf die Angaben aus dem Bundesverkehrsministerium, dass die Dringlichkeit der A22/20 hochgestuft werde

Stade/Buxtehude. In Sachen Küstenautobahn meldet sich erneut der Koordinationskreis der Bürgerinitiativen gegen die A 22 zu Wort. Nachdem das Bundesverkehrsministerium erklärt hat, dass es "sinnvoll" wäre, "durch die Einstufung in den ,vordringlichen Bedarf' die Priorität des Vorhabens zu erhöhen", finden die Bürgerinitiativen, dass diese Aussage keinesfalls die Hochstufung der A 22/20 bei der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 sicherstelle.

Das Bundesverkehrsministerium sei offensichtlich bemüht, die öffentlichen Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann (CDU) zur Hochstufung der geplanten A 22/20 gerade zu rücken. "Auch ein Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium wie Enak Ferlemann kann das Gesetzgebungsverfahren nicht aushebeln", sagt Uwe Schmidt, Sprecher der Bürgerinitiativen. Die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) erfolge zwar durch die Bundesregierung. Die im BVWP enthaltenen Bedarfspläne flössen dann aber in das Fernstraßenausbaugesetz ein, das vom Bundestag beschlossen werden müsse. "Zum jetzigen Zeitpunkt können Äußerungen hierzu also bestenfalls die Hoffnung auf eine Hochstufung der geplanten A 22/20 kundtun", stellt Uwe Schmidt fest.

Zweifel an der Hochstufung des Projektes seien durchaus berechtigt. Selbst der ADAC räume dem Neubauprojekt in seiner kürzlich erschienenen Prioritätenliste nur eine untergeordnete Bedeutung ein, so Schmidt weiter. Auch die Ansprüche der anderen Bundesländer seien nicht zu unterschätzen und der Kuchen reiche nicht für alle Projekte.