Die Frage der Tierschützer, wann der Geflügel-Betrieb Schwerk endlich geschlossen wird, ist berechtigt. Eigentlich müsste den Mästern noch der Schrecken des Rupfskandals in den Knochen stecken. Aber der Wirbel um ihren Betrieb im Sommer 2009 scheint die Schwerks unberührt zu lassen. Das Geschäft geht weiter.

Noch streiten die Juristen darüber, ob es gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wenn in Deutschland angebrütete Entenküken als Delikatesse auf dem Teller landen. Und die Staatsanwaltschaft Stade prüft jetzt, ob der Verkauf der "Balut-Eier" in Deutschland gegen das Lebensmittelgesetz verstößt. Unterdessen handelt die Familie Schwerk nach ihren eigenen Gesetzen. Und das scheinbar unbehelligt von jeder Kontrolle durch die Behörden.

Nicht der Landkreis hat Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz gestellt, sondern die Tierschützer. Nicht die Veterinäre der Kreisverwaltung haben den Handel mit der Ekel-Delikatesse aufgedeckt, sondern die Tierschützer. Da mutet die Aussage, der Landkreis kooperiere von Anfang an eng mit der Staatsanwaltschaft, schon etwas scheinheilig an. Wenn es denn schon kein Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz sein sollte, Entenküken in ihrer Eierschale eingehen zu lassen, damit Feinschmecker aus dem asiatischen Raum ihre Häppchen auch hierzulande genießen dürfen, dann sei die nächste Frage erlaubt: Warum brauchen wir in Deutschland überhaupt Tierschutz- oder Lebensmittelgesetze?